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Verbotene Heilsversprechen

18. Mai 2021 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

  • Laut Lebensmittelinformationsverordnung der EU dürfen Unternehmen und Händler nicht den Eindruck erwecken, dass von ihnen produzierte und verkaufte Lebensmittel Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen könnten.
  • Immer wieder verstoßen Hersteller gegen die Regelungen, teils mit haarsträubenden Versprechen.
  • In zwei aktuellen Fällen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich gegen rechtswidrige Werbung für Kurkuma und Holunderblütensirup vor.

Hilft gegen Alzheimer oder Rheuma: Immer wieder versuchen Hersteller von Lebensmitteln mit zweifelhaften Versprechen Gewinn zu machen, oft verstoßen die Werbeaussagen gegen geltendes Recht. So mahnte die Verbraucherzentral Baden-Württemberg zwei Unternehmen erfolgreich ab, die für ihre Produkte – ein Gewürzpulver und einen Holunderblütensirup – eine konkrete Wirkung gegen Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs versprachen.

 Als angebliches Superfood wird Kurkuma schon seit längerem eine entzündungshemmende oder sogar heilende Wirkung nachgesagt. „Lebensmittel sind keine Arzneimittel. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, bestimmte Lebensmittel könnten Krankheiten vorbeugen, lindern oder heilen“, sagt Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. So jedoch bewarb ein Onlineshop für Lebensmittel das leuchtend gelbe Pulver und behauptete in einem Artikel, der auf der Seite des Produkts verlinkt war, unter anderem

„Neben der Alzheimer-Prophylaxe sowie der bedeutenden Wirkung bei Gelenkerkrankungen und Entzündungen ist Kurkuma jedoch auch bei Krebs äußerst wirksam.“

Darüber hinaus wurde Kurkuma in dem firmeneigenen Magazin eine präventive Wirkung gegen Schlaganfälle sowie die Hemmung von Tumorwachstum zugeschrieben. „Wenn Hersteller einem einfachen Gewürz solche medizinischen Wunder zuschreiben, ist das nicht nur rechtswidrig, sondern kranken Menschen gegenüber auch fahrlässig und gefährlich,“ so Holste.

Teurer Sirup ohne Wirkung

Dass es bei Werbung mit Gesundheitsversprechen häufig auch um viel Geld geht, zeigt der zweite abgemahnte Fall. In einem anderen Onlineshop warb ein Händler für einen „energetisierten Holunderblütensirup“ und versprach Sofortwirkung bei Schmerzen durch Arthrose/Rheuma, Multiple Sklerose oder motorischen Einschränkungen. Der stolze Preis für ein kleines Fläschchen mit 20 Millilitern: 49,99 Euro. „Im Supermarkt kostet Holundersirup nur einen Bruchteil dessen, was dieser Händler verlangt,“ so Holste, „Wie hier versucht wird, Verbraucher:innen mit falschen Versprechen das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist dreist.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat beide Anbieter abgemahnt. Diese haben eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht mehr mit den beanstandeten Aussagen zu werben. 

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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