Zweitägiges Fest der Vereine bringt Straßensperrungen mit sich
Am Samstag, 19. Juli, und Sonntag, 20. Juli 2025, findet in Sinsheim das 43. Stadtfest statt. Die Veranstaltung wird erneut als zweitägiges Fest der Vereine ausgerichtet und wirkt sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus.
Vollsperrung von Burggasse und Kirchplatz
In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim wurden verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet. Die Burggasse und der Kirchplatz werden von Freitag, 18. Juli, ab 18:00 Uhr bis einschließlich Montag, 21. Juli 2025, voll gesperrt. Eine Durchfahrt ist ab der Einmündung Hauptstraße / Burggasse nur noch für Anwohner erlaubt. Der südliche Teil des Kirchplatzes ist während der Veranstaltung auch für Anwohner nicht erreichbar.
Halteverbote im Veranstaltungsbereich
Auf dem Kirchplatz sowie in der Grabengasse entlang der Burgmauer gilt ab Freitag, 18. Juli, 18:00 Uhr bis Montag, 21. Juli 2025 ein absolutes Haltverbot. Die Einhaltung der gesetzlichen Parkregelungen wird während des gesamten Festwochenendes kontrolliert. Parken ist ausschließlich in gekennzeichneten Flächen erlaubt, die nicht vom Festbetrieb betroffen sind. In der Burggasse stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
Quelle: Stadt Sinsheim










