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Versteckte Süßmacher in Lebensmitteln

1. August 2013 | Das Neueste, Gesundheit

In einem Marktcheck* untersuchten die Verbraucherzentralen 276 Lebensmittel auf ihren Zuckergehalt und die Kennzeichnung süßender Zutaten. Neben Zucker fanden sich 70 weitere Bezeichnungen für Süßmacher. Verbrauchern, die den Zuckerkonsum einschränken möchten, ist es kaum möglich, den Zuckeranteil der Lebensmittel richtig einzuschätzen.

Zucker ist preiswert, wirkt geschmacksverstärkend und konservierend, liefert Fülle und Konsistenz. Diese technologischen Eigenschaften sind für die Lebensmittelhersteller bares Geld, wenn es darum geht, an wertgebenden Zutaten im Endprodukt zu sparen. Zucker hat aber auch einen schlechten Ruf als Dickmacher. Mit zahlreichen Tricks wird deshalb versucht, den wahren Zucker- und Energiegehalt der Produkte zu verschleiern oder schönzurechnen. „Werbung mit „weniger Zucker“ bedeutet aber nicht gleichzeitig weniger Kalorien. Der Energiewert bleibt häufig gleich, obwohl das sicher nicht der Verbrauchererwartung entspricht, wie beispielsweise bei einem Müsli, dass mit „30% weniger Zucker“ beworben wird, kritisiert Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Insgesamt 276 Lebensmittel und ihre süßenden Zutaten haben die Verbraucherzentralen unter die Lupe genommen. „Lebensmittel sind oft zu süß, beispielsweise enthalten auch pikante Produkte wie Krautsalat oder Feinkostsoßen erhebliche Mengen Zucker. In verarbeiteten Lebensmitteln stecken eine Vielzahl verschiedener süßender Zutaten wie Dextrose, Malzextrakte, Süßmolkenpulver, Fruchtsüße oder Dicksäfte, die für Laien oft nicht als solche zu erkennen sind.“, so Manthey weiter. Wichtig sind daher eindeutige Kennzeichnungsvorschriften die deutlich machen, wie viel Zucker enthalten ist, egal wie die süßende Zutat letztlich bezeichnet wird.

Wer sich zuckerreduziert ernähren will, dem bleibt bisher nur der Blick auf die Nährwerttabelle, sofern denn eine vorhanden ist: Die Angaben in Tabellenform zu Zuckergehalt und Energiewert von Lebensmitteln werden erst ab Dezember 2016 Pflicht.

Der vollständige Bericht im Internet: www.vz-bw.de/zucker

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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