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Was tun gegen Ausfallhonorare beim Arzt

8. August 2016 | Das Neueste, Gesundheit

Neue telefonische Gesundheitsberatung

Wer einen Arzttermin vereinbart, versucht normalerweise auch, ihn wahrzunehmen. Kommt etwas Anderes dazwischen, kann es vorkommen, dass die Termine platzen. Ärzte dürfen in diesen Fällen zwar ein Ausfallhonorar verlangen, allerdings muss dieses rechtskonform in den Geschäftsbedingungen verankert sein. Dies ist aber nicht immer der Fall.

Weil er den Termin hatte ausfallen lassen, verlangte ein Arzt von seinem Patienten ein Ausfallhonorar in Höhe der Behandlungskosten. Dabei räumte er ihm jedoch nicht die Möglichkeit ein, darzulegen, dass der Schaden nicht in dieser Höhe entstanden war. Darüber hinaus berief der Arzt sich in seiner Forderung auf eine Preisliste, in der überhaupt kein Betrag für nicht wahrgenommene Termine aufgeführt war. „Wenn ein Arzt es schon für angemessen hält, von seinen Patienten ein Ausfallhonorar für einen geplatzten Termin einzufordern, muss er dies auf rechtlicher Grundlage tun“ betont Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Da diese hier nicht vorhanden war, hat die Verbraucherzentrale diesen Fall abgemahnt.

Anzeige SwopperUm Verbrauchern bei Fragen rund um Gesundheit und Pflege den Zugang zu einer unabhängigen Beratung möglichst einfach zu gestaltet, bietet die Verbraucherzentrale ab sofort auch eine Telefonhotline zu diesem Themenbereich an. Unter 0900-1-77 44 47 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen sind höhere Preise möglich) gibt die Verbraucherzentrale Rat und Hilfestellung. Zu erreichen ist die neu eingerichtete Telefonberatung jeweils mittwochs von 15 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr. Innerhalb dieser Beratung kann verbraucherunfreundliches Verhalten rechtlich bewertet und unrechtmäßigen Entschädigungsprofiten ein Riegel vorgeschoben werden. Illegale Fälle können aufgedeckt und verfolgt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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