Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 20. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wertmarken: Kein Geld zurück?

4. Mai 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Auf vielen Volks- und Frühlingsfesten werden Verzehrmarken eingesetzt. Die Marken müssen vorab, manchmal auch zusammen mit der Reservierung des Tisches im Festzelt, gekauft werden und können dort dann für die Bezahlung von Speisen und Getränken am Tag des Besuchs genutzt werden. Die Festzeltbetreiber verpflichten die Gäste damit zu einem Mindestverzehr. Doch Achtung: Häufig sind solche Marken nur für einen Kaufvorgang gültig, es wird nach dem Kauf kein Wechselgeld herausgegeben. Auf so eine Einschränkung muss der Wirt allerdings deutlich hinweisen.

Bei einem gemeinsamen Wasenbesuch im Herbst letzten Jahres bezahlten drei 16-jährige junge Frauen ihre Getränke in einem Festzelt jeweils mit einer zuvor erworbenen Wertmarke im Wert von 10 Euro. Als sie vergeblich auf ihr Wechselgeld warteten, stellte sich heraus, dass die Wertmarke nur für einen einzigen Kaufvorgang eingesetzt werden konnte und kein Bargeld herausgegeben wurde. „Über solche drastischen Einschränkungen müssen Wirte und Festzeltbetreiber vorab deutlich informieren“, kritisiert Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Insbesondere dann, wenn der Kauf einer Verzehrmarke Pflicht ist“. Wäre im konkreten Fall vorab korrekt über die Einlösungsbedingungen der Wertmarken informiert worden, hätten die Jugendlichen ganz anders rechnen können: Beispielsweise hätten sie zwei der gekauften Getränke mit einer Wertmarke bezahlen und für weitere Getränke oder Speisen den weiteren Gutschein einsetzen und damit einige Euro sparen können. „Für den Festzeltbetreiber war das sehr leicht verdientes Geld“, bewertet Manthey den Vorgang.

Die Verbraucherzentrale hat in diesem Fall rechtliche Schritte eingeleitet, der betroffene Wirt hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. „So konnten wir das verbraucherfeindliche Vorgehen für die Zukunft abstellen“, sagt Manthey. Sollten Verbraucher auf einem Volksfest ähnliche Erfahrungen machen, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale BadenWürttemberg

Anzeige Swopper

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Sanierung der Steinsfurter Straße

Sanierung der Steinsfurter Straße (L533) – Start des neuen Bauabschnitts am 30. März 2026 Ab Montag, den 30. März 2026, beginnt in der Steinsfurter Straße (L533) der zweite Bauabschnitt der laufenden Sanierungsarbeiten. In diesem Abschnitt wird der Knotenpunkt...

Autofahrerin verliert Kontrolle auf der A6 und prallt gegen Leitwand

Eine 39-jährige Autofahrerin hat am Donnerstagabend auf der A6 zwischen den Anschlussstellen Sinsheim und Wiesloch die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und ist verunglückt. Der Unfall ereignete sich gegen 22:45 Uhr in Fahrtrichtung Mannheim. Nach bisherigen...

TSG vor Spitzenspiel bei RB Leipzig

Ilzer: „Wir freuen uns auf diese Aufgabe“ – TSG vor Spitzenspiel bei RB Leipzig Am Freitagabend trifft die TSG Hoffenheim auf RB Leipzig (20:30 Uhr, Liveticker in der TSG-App und auf tsg-hoffenheim.de). Cheftrainer Christian Ilzer äußerte sich auf der Pressekonferenz...