Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 13. Februar 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wertmarken: Kein Geld zurück?

4. Mai 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Auf vielen Volks- und Frühlingsfesten werden Verzehrmarken eingesetzt. Die Marken müssen vorab, manchmal auch zusammen mit der Reservierung des Tisches im Festzelt, gekauft werden und können dort dann für die Bezahlung von Speisen und Getränken am Tag des Besuchs genutzt werden. Die Festzeltbetreiber verpflichten die Gäste damit zu einem Mindestverzehr. Doch Achtung: Häufig sind solche Marken nur für einen Kaufvorgang gültig, es wird nach dem Kauf kein Wechselgeld herausgegeben. Auf so eine Einschränkung muss der Wirt allerdings deutlich hinweisen.

Bei einem gemeinsamen Wasenbesuch im Herbst letzten Jahres bezahlten drei 16-jährige junge Frauen ihre Getränke in einem Festzelt jeweils mit einer zuvor erworbenen Wertmarke im Wert von 10 Euro. Als sie vergeblich auf ihr Wechselgeld warteten, stellte sich heraus, dass die Wertmarke nur für einen einzigen Kaufvorgang eingesetzt werden konnte und kein Bargeld herausgegeben wurde. „Über solche drastischen Einschränkungen müssen Wirte und Festzeltbetreiber vorab deutlich informieren“, kritisiert Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Insbesondere dann, wenn der Kauf einer Verzehrmarke Pflicht ist“. Wäre im konkreten Fall vorab korrekt über die Einlösungsbedingungen der Wertmarken informiert worden, hätten die Jugendlichen ganz anders rechnen können: Beispielsweise hätten sie zwei der gekauften Getränke mit einer Wertmarke bezahlen und für weitere Getränke oder Speisen den weiteren Gutschein einsetzen und damit einige Euro sparen können. „Für den Festzeltbetreiber war das sehr leicht verdientes Geld“, bewertet Manthey den Vorgang.

Die Verbraucherzentrale hat in diesem Fall rechtliche Schritte eingeleitet, der betroffene Wirt hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. „So konnten wir das verbraucherfeindliche Vorgehen für die Zukunft abstellen“, sagt Manthey. Sollten Verbraucher auf einem Volksfest ähnliche Erfahrungen machen, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale BadenWürttemberg

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Traditionelles Schlachtfest der Feuerwehr Zuzenhausen

Schlachtfest der Freiwilligen Feuerwehr Zuzenhausen Am Samstag, den 22. Februar 2025, lädt die freiwillige Feuerwehr Zuzenhausen wieder zum traditionellen Schlachtfest ein. Besucher können sich auf eine Vielzahl an Spezialitäten freuen, darunter Schlachtplatte,...

Landesregierung fördert medizinische Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung

Die Landesregierung wird auch künftig Projekte unterstützen, die den Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung verbessern. Ab April 2025 werden im Rahmen des Förderprogramms "Projekte zur anonymen Krankenbehandlung" landesweit acht...

Sinsheim: Auto beim Ausparken beschädigt

Am Samstag zwischen 11:30 Uhr und 21:00 Uhr wurde auf dem Parkplatz P2 am Fußballstadion in der Dietmar-Hopp-Straße ein weißer Peugeot eines 27-Jährigen beim Ausparken beschädigt. Der Peugeot mit Mannheimer Zulassung war während der Fußballbegegnung zwischen der TSG...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive

Hier könnte Ihr Link stehen