Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 06. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wie reklamiere ich richtig?

8. Juni 2013 | Allgemeines, Das Neueste

Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten oder der reduzierte Föhn gibt schon nach kurzer Zeit den Geist auf – wenn der Mangel schon beim Kauf vorlag, sind dies Fälle für die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Worauf genau haben Verbraucher in diesen Fällen Anspruch? Was genau beinhaltet die Gewährleistung und wodurch unterscheidet sie sich von der Herstellergarantie?

Grundsätzlich gilt: Für Sachmängel, die schon beim Kauf vorlagen, gilt eine gesetzlich geregelte zweijährige Gewährleistungsfrist. Innerhalb dieser Frist ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel kostenlos durch Reparatur oder Austausch zu beheben. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf geht man davon aus, dass der Fehler bereits vor dem Kauf bestand. Erst danach muss der Kunde selbst belegen, dass der Mangel nicht nachträglich entstanden ist.

„Im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Garantie erleben wir oft, dass Händler tatsächlich bestehende Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen und Verbraucher nicht zu ihrem Recht kommen“, so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Umso wichtiger ist es, gut über seine Rechte informiert zu sein und sich bei der Reklamation nicht abwimmeln zu lassen“.

Die Verbraucherzentrale bietet in der Woche vom 03.06. bis 07.06.2013 kostenlose Beratung und Vorträge rund um das Thema Gewährleistung an. Weitere Informationen: www.vz-bw.de/gewaehrleistungDer teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten oder der reduzierte Föhn gibt schon nach kurzer Zeit den Geist auf – wenn der Mangel schon beim Kauf vorlag, sind dies Fälle für die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Worauf genau haben Verbraucher in diesen Fällen Anspruch? Was genau beinhaltet die Gewährleistung und wodurch unterscheidet sie sich von der Herstellergarantie?

Grundsätzlich gilt: Für Sachmängel, die schon beim Kauf vorlagen, gilt eine gesetzlich geregelte zweijährige Gewährleistungsfrist. Innerhalb dieser Frist ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel kostenlos durch Reparatur oder Austausch zu beheben. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf geht man davon aus, dass der Fehler bereits vor dem Kauf bestand. Erst danach muss der Kunde selbst belegen, dass der Mangel nicht nachträglich entstanden ist.

„Im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Garantie erleben wir oft, dass Händler tatsächlich bestehende Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen und Verbraucher nicht zu ihrem Recht kommen“, so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Umso wichtiger ist es, gut über seine Rechte informiert zu sein und sich bei der Reklamation nicht abwimmeln zu lassen“

Die Verbraucherzentrale bietet in der Woche vom 03.06. bis 07.06.2013 kostenlose Beratung und Vorträge rund um das Thema Gewährleistung an. Weitere Informationen: www.vz-bw.de/gewaehrleistung

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Wie Chain4Coins die Sicherheit von Konten und Informationen gewährleistet

Chain4Coins versteht die Bedeutung eines zuverlässigen Schutzes der Daten und finanziellen Vermögenswerte seiner Kunden. Da Nutzer beim Umgang mit einem Broker Vertrauen und Sicherheit erwarten, legt das Unternehmen besonderen Wert auf die Schaffung einer Umgebung, in...

Radeln für ein gutes Klima

Sinsheim startet wieder beim STADTRADELN 2026 – 21 Tage fürs Klima Ab dem 14. Juni 2026 beteiligt sich Sinsheim erneut am bundesweiten Wettbewerb STADTRADELN, der bis zum 4. Juli läuft. Ziel dessen ist es, innerhalb von 21 Tagen möglichst viele Alltagswege...

Informationsabend für werdende Eltern mit Kreißsaalführung

Informationsabend für werdende Eltern mit Kreißsaalführung in Sinsheim Die GRN-Klinik Sinsheim lädt werdende Eltern erneut zu einem Informationsabend rund um Schwangerschaft und Geburt ein. Der nächste Termin findet am Montag, 11. Mai 2026, um 17:00 Uhr im Casino...