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„Zwangsdownload“ – Verbraucherbelästigung?

22. Dezember 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Microsoft bot den Nutzern seines Betriebssystems die „Reservierung“ eines kostenloses Upgrades auf das neue Windows 10 an. Kein Interesse? Egal: Das bis zu 6GB große Installationspaket wurde trotzdem auf der Festplatte abgelegt – ohne das Wissen und die Zustimmung der Nutzer. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun rechtlich gegen derartige „Zwangsdownloads“ vor.

Seit mehreren Wochen beschweren sich Verbraucher, die bislang die Microsoft-Betriebssysteme 7 und 8 genutzt haben, über ein bis zu 6 GB großes Datenpaket, das auf ihre Rechner im Hintergrund in einen versteckten Systemordner aufgespielt worden sei – ohne dass sie hierüber informiert worden wären oder eine Zustimmung erteilt hätten. Das Paket enthält Installationsdateien für das neue Microsoft-Betriebssystem 10. Die Nutzer werden aber erst nach dem Download gefragt, ob sie einer Installation zustimmen oder nicht. „Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt“, bewertet Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Vorgehen des Unternehmens. Denn der Nutzer muss sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen.

Anzeige SwopperProblematisch wird so ein „Zwangsdownload“ beispielsweise dann, wenn wenig Speicherplatz zur Verfügung steht. „Bei schnellen SSD-Festplatten ist der Speicherplatz oft vergleichsweise gering, 6 GB können dann mehr als 10 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtspeicherplatzes ausmachen“, erläutert Tausch. Auch bei Internetanschlüssen, die nur ein bestimmtes Datenvolumen im Monat zulassen, kann ein solcher „Zwangsdownload“ zu Problemen führen.

Dass das Vorgehen vielen Nutzern ein Dorn im Auge ist, belegen neben Beschwerden bei der Verbraucherzentrale auch Kommentare in einschlägigen Internetforen. Die Verbraucherzentrale hat Microsoft abgemahnt. Das Unternehmen hat sich bisher aber geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. „Wir werden die Geschäftspraxis von Microsoft daher einer gerichtlichen Prüfung unterziehen“, stellt Tausch klar.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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