Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde gegen einen 21-jährigen Mann Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs erlassen.
Nach bisherigen Ermittlungen soll sich der Tatverdächtige unbefugt Zugang zu den Online-Banking-Konten eines Ehepaares aus Sinsheim sowie deren Kinder verschafft haben. Am 12. Mai 2026 soll er anschließend in vier unberechtigten Überweisungen insgesamt 9.500 Euro von drei Konten der Familie an verschiedene Goldhandelsfirmen transferiert haben, um dort Gold zu bestellen.
Als Lieferadresse gab der Beschuldigte laut Ermittlern unter einem Pseudonym die Anschrift eines Hotels in Berlin an.
Im Zuge der Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde eine fingierte Goldlieferung vorbereitet. Bei deren Abholung konnte der 21-Jährige am 20. Mai 2026 durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin vorläufig festgenommen werden.
Noch am selben Tag erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den Mann. Dieser wurde am 21. Mai 2026 vom Amtsgericht Tiergarten eröffnet und in Vollzug gesetzt. Anschließend kam der Tatverdächtige in die Justizvollzugsanstalt Moabit.
Die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizei dauern an.






