Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 03. Mai 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Teure Tricksereien

29. April 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Reparaturdienst

Schwarze Schafe gibt es nicht nur bei Schlüsseldiensten oder Rohrreinigern: Mit unzulässigen Zusatzkosten und rechtswidrigen Klauseln machte ein Stuttgarter Elektrohandel auf sich aufmerksam. Durch Verbraucherbeschwerden geriet die Firma in den Fokus der Verbraucherzentrale. Dort ist der Reparaturdienst kein Unbekannter.

Der Stuttgarter Elektrohandel Franciskowski beschäftigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg seit einigen Jahren immer wieder. Mehr als 40 Klauseln, mit denen Verbraucher benachteiligt wurden, hatte die Verbraucherzentrale bereits erfolgreich abgemahnt. Nun ging sie erneut wegen rechtswidriger Klauseln und wettbewerbswidrigem Verhalten gegen die Firma vor. Denn: Weil ein Verbraucher eine Reparatur bar zahlte, sollte er laut Vermerk auf der Rechnung für diese „abweichende Zahlungsart“ 25 Euro extra zahlen, ohne dass überhaupt eine andere Zahlungsmöglichkeit angeboten wurde. Das ist rechtswidrig, wie Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt: „Unternehmen müssen mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbieten.“ Außerdem dürfen die zusätzlichen Kosten für andere Zahlungsmöglichkeiten nur so hoch sein, wie die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen. „Dass der Firma durch die Annahme von Bargeld Kosten in Höhe von 25 Euro entstehen, ist nicht nachvollziehbar“, findet die Juristin. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab und ging auch in einem Verfahren erneut gegen die Verwendung rechtswidriger Klauseln vor. Erst als sie die Klagen vor dem Landgericht in Stuttgart erhoben hatte, gab die Firma jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie darf sich in Zukunft nicht mehr auf die abgemahnten Klauseln berufen und keine 25 Euro bei Barzahlung verlangen.

Erneut auf die Firma aufmerksam geworden war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch die Beschwerde eines Verbrauchers. Er hatte die Firma mit der Reparatur seines Fernsehers beauftragt und sich wegen der „Barzahlungsgebühr“ ratsuchend an die Verbraucherzentrale gewandt.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Weltklasse-Chor mit Ukrainischen Sängern präsentiert neues Konzertprogramm in Sinsheim

Premiere in Sinsheim: Weltklasse-Chor mit ukrainischen Sängern gastiert mit neuem Konzertprogramm Der renommierte Weltklasse-Chor, der durch zahlreiche Fernsehauftritte und CD-Aufnahmen bekannt ist, wird im Oktober erstmals in Sinsheim auftreten. Das Publikum wird von...

Fohlenmarkt 2024: Sperrung von Parkflächen und Straßen

Vom 9. bis zum 13. Mai findet der traditionelle Fohlenmarkt in Sinsheim statt. Für die Veranstaltung mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt ist es erforderlich, Parkflächen und einzelne Straßen zu sperren Im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Mannheim wurden...

A6 – Sinsheim/Wiesloch: Unfall führt zu Verletzten und erheblichem Sachschaden

A6/Sinsheim/Wiesloch - Unfall mit Verletzen und hohem Sachschaden Ein 59-jähriger Skoda-Fahrer befuhr mit seiner Beifahrerin den mittleren Fahrstreifen der BAB 6 in Richtung Mannheim. Zwischen der Anschlussstelle Sinsheim und Wiesloch, auf der Höhe Rauenberg, machte...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive