Zum Grünschnitt zählen Äste und Zweige, die bei der Garten- und Parkpflege anfallen. Die einzelnen Stücke sollten einen Durchmesser von maximal 20 cm sowie eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.
Die AVR will mit dieser Maßnahme Wartezeiten für die Anlieferer reduzieren, da die Lagerboxen schnell voll sind und laufend geräumt werden müssen. Während dieser Arbeiten kann aus Sicherheitsgründen an der Abladestelle kein Grünschnitt angenommen werden.










