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4 Tipps gegen Schimmel in Wohnräumen

20. März 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

(zg) Gerade im Winter haben viele Menschen in Wohnungen und Häusern mit Schimmelproblemen zu kämpfen. Schimmel entsteht beispielsweise, wenn Wände oder Decken feucht werden. Tapeten, Anstriche und poröse Baustoffe bilden dann zusammen mit Feuchtigkeit den Nährboden für diese speziellen Pilzarten. „Schimmel sieht nicht nur unschön aus, er kann auch allergische Reaktionen und gesundheitliche Belastungen auslösen“, erklärt Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer Schimmel entdeckt, muss schnell handeln! Was Verbraucher tun können:

Gerade im Winter haben viele Menschen in Wohnungen und Häusern mit Schimmelproblemen zu kämpfen. Schimmel entsteht beispielsweise, wenn Wände oder Decken feucht werden. Tapeten, Anstriche und poröse Baustoffe bilden dann zusammen mit Feuchtigkeit den Nährboden für diese speziellen Pilzarten. „Schimmel sieht nicht nur unschön aus, er kann auch allergische Reaktionen und gesundheitliche Belastungen auslösen“, erklärt Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer Schimmel entdeckt, muss schnell handeln! Was Verbraucher tun können:

1. Schnell beseitigen: Um zu verhindern, dass sich die Pilze weiter ausbreiten, sollten Schimmelschäden möglichst schnell beseitigt werden. Oberflächliche Schäden mit geringem Umfang (bis etwa 0,5 m²) können Sie selbst beseitigt werden wenn Sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren. Verwenden Sie dabei immer eine angemessene Schutzausrüstung (Schutzbrille, Atemschutz und Handschuhe). Bei größeren Schäden sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden.

2. Ursache klären: „Auslöser für Schimmel können zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen, bauliche Ursachen wie, mangelnder Wärmeschutz oder Wärmebrücken und eindringende Feuchtigkeit von außen sein“, erläutert Iris Ege. In jedem Fall sollte die Ursache ermittelt werden, damit der Schaden dauerhaft beseitigt werden kann. Nur so lassen sich zukünftige Schäden vermieden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Betroffene dazu. Auch wenn Schimmel in Mietwohnungen oft zu Konflikten mit Vermietern führt, müssen Mieter ihren Vermieter auf jeden Fall über den Schimmelbefall informieren.

3. Räume richtig nutzen:

  • Richtig Lüften: Mit regelmäßigem Lüften verringern Sie die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung. Am besten lässt sich der Erfolg des Lüftens durch ein Thermo-Hygrometer kontrollieren. Schimmelprobleme können jedoch auch bei ausreichendem Lüften auftreten. Dann sind möglicherweise Baumängel die Ursache.
  • Richtig Heizen: Durch ausreichendes Heizen lässt sich das Risiko für die Schimmelbildung senken. Die Raumtemperatur sollte auch in wenig beheizten Wohnräumen nicht weniger als 16 Grad Celsius betragen.
  • Richtig Möblieren und Dekorieren: Stehen Möbel und Dekoration zu nahe an kalten Wänden, verhindern sie, dass sich die Wand erwärmen und Luft ausgetauscht werden kann. Als Folge kann beispielsweise an der Rückseite von Schränken Schimmel entstehen. Stellen Sie Möbel und Deko-Objekte daher mit fünf bis zehn Zentimeter Abstand zur Wand auf.

4. Bauliche Maßnahmen umsetzen: Nachträgliche Wärmedämmungen können das Schimmelrisiko erheblich senken. Der nachträgliche Einbau von Lüftungstechnik sorgt außerdem dafür, dass Wohnräume auch dann mit Frischluft versorgt sind, wenn Sie längere Zeit nicht im Haus sind. Privatpersonen erhalten bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale individuelle Empfehlungen für den Schutz vor Schimmel. Bei baulichen Verbesserungen bekommen Ratsuchende Informationen zur Umsetzung, zu den Kosten und zu möglichen Förderprogrammen des Staates. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Beraterinnen und Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommens-schwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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