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Gehwege sind keine Parkflächen!

17. Oktober 2018 | Das Neueste, Neckarbischofsheim

Wir möchten Sie als Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass halbseitig oder teilweise ganz auf Gehwegen zu parken laut StVO nicht zulässig ist.

Wir appellieren an die Autofahrer:

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Fußgänger, insbesondere auf Kinder, Mütter mit Kindern, unsere älteren Mitbürger und natürlich auch Rollstuhlfahrer.

Bitte denken Sie auch daran:

Parken Sie nicht auf Hydranten, an Kuppen, Fußgängerüberwegen, in Kurven und gegenüber fremden Grundstücks- bzw. Garageneinfahrten. Wer eine Garage oder einen Stellplatz hat, sollte sein Fahrzeug auch dort parken und so zusätzliche Verkehrsprobleme auf unseren Straßen vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.

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