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Stalking ist kein Kavaliersdelikt

28. August 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Im Jahr 2018 wurden 18.960 Fälle von Stalking in Deutschland polizeilich erfasst

Betroffenen wird empfohlen, Anzeige zu erstatten – Tipps der Polizei helfen

Studien besagen, dass zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen sind. Es trifft statistisch also jeden achten Bürger, die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher einzuschätzen. Die meisten Stalker sind Männer, die häufigsten Opfer Frauen. In acht von zehn Fällen sind Stalker Ex-Partner. Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Bereits 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, vorliegen kann.

Muss ich anonyme Nachrichten und nächtliche Anrufe aushalten? Muss ich mich unsicher auf der Straße fühlen, da ich verfolgt werde? Warum macht das jemand mit mir? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking und wissen nicht weiter. Sie fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.

In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Die von der stalkenden Person den Betroffenen entgegengebrachten „Gefühle“ können „positiv“ (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder „negativ“ (Rachegefühle, Hass) sein. „Positive“ Gefühle können ins Negative umschlagen. Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte können zur Täterin bzw. zum Täter werden. Nur selten ist die stalkende Person dem Opfer völlig unbekannt.

Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf. Viele Betroffene von Stalking möchten einfach nur, dass es endlich vorbei ist und sollten sich darum nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Zudem sollten Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders aufmerksam sein und können warnen. Denn Öffentlichkeit kann auch schützen“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/ .

Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie unser Informationsblatt „Stalking“ unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/ .

Der Handzettel „Opferschutz – Stalking“, der unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/ herunterzuladen ist, soll bewirken, dass Angehörige und Opfer von Stalking ihre Hemmungen abbauen, und Anzeige erstatten. Der Handzettel gibt Tipps zur Orientierung und Unterstützung. 

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Hilfe benötigt, wenden Sie sich beispielsweise an den WEISSEN RING unter https://weisser-ring.de/praevention/tipps/stalking

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)

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