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Solardeckel fällt: Strom aus Solaranlagen wird weiterhin vergütet

4. Juni 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung in der letzten Woche entschieden, den 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem EEG zu streichen. „Diese Entscheidung ist ein gutes Signal für Verbraucher, denn damit wird auch zukünftig Strom, der mit der eigenen Photovoltaikanlage erzeugt wurde, auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet,“ freut sich Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung in der letzten Woche entschieden, den 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem EEG zu streichen. „Diese Entscheidung ist ein gutes Signal für Verbraucher, denn damit wird auch zukünftig Strom, der mit der eigenen Photovoltaikanlage erzeugt wurde, auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet,“ freut sich Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Verbraucher, die sich für eine neue Photovoltaikanlage interessieren, müssen daher nicht mehr fürchten, dass sie diese nur für den Eigenbedarf nutzen können“, so Bauer weiter. Bislang war es gesetzlich vorgesehen, dass die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen aus Kostengründen ausgesetzt wird, sobald in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 52 Gigawatt installiert sind.

Ist Ihr Dach für eine Solaranlage geeignet?

Verbraucher, die überlegen, sich eine Solaranlage anzuschaffen, können mit dem Eignungs-Check Solar der Energieberatung überprüfen lassen, ob ihr Haus überhaupt dafür geeignet ist. Bei diesem Check kommt ein unabhängiger Energieberater der Verbraucherzentrale zu den Verbrauchern nach Hause und prüft anhand von Dachflächen, -typen und -neigung zunächst, ob eine Solaranlage auf das Haus passt. Dabei beantwortet der Experte Fragen zu Umsetzung, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Anlage. Ebenfalls im Eignungs-Check Solar enthalten sind Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten. Im Anschluss an die Beratung erhalten Verbraucher einen schriftlichen Bericht mit konkreten Empfehlungen für die Planung und die Errichtung einer Solaranlage. Diese Ergebnisse können zur Realisierung Ihres Projekts auch den lokalen Fachfirmen vorgelegt werden.
Der Eignungs-Check Solar der Energieberatung der Verbraucherzentrale beantwortet alle Fragen rund um das Thema Photovoltaik. Bei einem vor-Ort Termin kommt ein Energie-berater zu Ihnen nach Hause und prüft anhand von Dachflächen, -Typen und -Neigung, ob eine Solaranlage auf Ihr Haus passt. Dabei beantwortet der Experte Fragen zu Umsetzung, Kosten und Wirtschaftlichkeit. Ebenfalls im Eignungs-Check Solar enthalten sind Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten über den Bund und landesweite Fördertöpfe. Im Anschluss gibt es einen Kurzbericht, der einen Überblick liefert, wie „solartauglich“ die Immobilie ist und über die weiteren Schritte informiert. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet diesen Check dank Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium für 30 Euro an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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