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Im Jahr 2019 deutlich mehr Verurteilungen wegen Drogendelikten

23. Dezember 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Baden-Württemberg: Anstieg bei den Erwachsenen am höchsten

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 109 847 Verurteilten 11 070 Personen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz1 schuldig gesprochen. Die Verurteilten waren ganz überwiegend Männer, nämlich 10 069 bzw. 91%. Insgesamt wurden 7 616 Deutsche (6 818 Männer, 798 Frauen) und 3 454 Nichtdeutsche (3 251 Männer, 203 Frauen) wegen Drogendelikten verurteilt.

Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, nahm gegenüber dem Vorjahr die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten um 1 176 oder 11,9 % zu. Damit setzte sich mit Ausnahme eines Rückgangs an Schuldsprüchen im Jahr 2015 der be­reits seit dem Jahr 2012 zu beobachtende steigende Trend an Verurteilungen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz nunmehr besonders stark fort. Gemessen an den Verurteilungen insgesamt zeigt sich, dass der Anteil der we­gen Drogendelikten Verurteilten schon seit dem Jahr 2011 zunimmt. Waren seinerzeit von den insgesamt in Baden-Württemberg Verurteilten 6,6 % wegen Drogendelikten schuldig gesprochen, stieg der Anteil im Jahr 2019 auf nunmehr 10,1 %. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist allerdings zu beachten, dass es sich bei der Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung der Betäubungsmittelkriminalität um ein sogenanntes Kontrolldelikt handelt. Das bedeutet, je intensiver die behördlichen Überprüfungen stattfinden, desto mehr Fälle werden aufgeklärt und können strafrechtlich verfolgt werden.

Die im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr höhere Zahl an Schuldsprüchen nach dem Betäubungsmittelgesetz war in allen Altersgruppen zu beobachten. Der Zuwachs war allerdings mit einem Plus von 1 086 Verurteilungen bzw. 14,5 % bei den Erwachsenen mit Abstand am höchsten. Bei den Heran­wachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren gab es 2019 insgesamt 62 Verurteilungen (+3,6 %) mehr als 2018, bei den Jugendlichen in der Altersgruppe von 14 bis unter 18 Jahren stieg die Zahl der Schuldsprüche gegenüber dem Vorjahr um 28 Fälle (+4,1 %). Allgemein handelte es sich bei den Verurteilun­gen wegen Drogendelikten überwiegend um den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln2 (5 782 Fälle) und um unerlaubtes Anbauen, Herstellen und das Ein- oder Ausführen von Betäubungsmitteln3 (3 267 Fälle). In 1 256 Fällen ergingen Schuldsprüche wegen unerlaubtem Handel mit bzw. unerlaubter Herstellung von Be­täubungsmitteln in nicht geringer Menge4.

Die Bandbreite der Sanktionen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist groß und der Strafrahmen gesetzlich weit gefasst. Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 11 070 wegen Drogendelikten Verurteilten 1 750 Jugendliche und Heranwachsende5 im Alter zwischen 14 bis unter 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt. Von diesen er­hielten 295 Jugendliche und Heranwachsende Erziehungsmaßregeln auferlegt6. Diese stellen keine Strafen im herkömmlichen Sinn dar, sondern es handelt sich um Weisungen und Hilfen, die die Lebensführung des Jugendlichen und Heranwachsenden regeln und dadurch die Erziehung fördern und si­chern sollen. In 1 203 Fällen wurden als schwerste Strafe Jugendarrest, Verwarnungen oder Auflagen wie z. B. Arbeitsleistungen oder die Zahlung eines Geldbetrages als sogenannte Zuchtmittel verhängt. Zuchtmittel haben ahnenden Charakter und sollen bei den Jugendlichen und Heranwachsenden das Bewusstsein schärfen, dass man für die begangene Straftat einzustehen hat. Als schärfste Form der Sanktion wurden 252 Jugendliche und Heranwachsende zu einer Jugendstrafe, d. h. einer im Jugendstrafrecht speziell für Jugendliche und Heranwachsende konzipierten Freiheitsstrafe, verurteilt. In 153 Fällen wurde diese Jugendstrafe allerdings zur Bewäh­rung ausgesetzt.

Bei den wegen Drogendelikten nach allgemeinem Strafrecht verurteilten 9 320 Heranwachsenden und Er­wachsenen lautete das Urteil in 7 194 Fällen und damit mit Abstand am häufigsten auf Geldstrafe. In 2 126 Fällen wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, darunter waren 1 466 Fälle, in denen diese auf Bewährung aus­gesetzt wurde.

1Siehe hierzu auch Pressemeldung Nr. 205/2020 (Baden-Württemberg: Zahl der Verurteilten stieg im Jahr 2019 um fast 5 100.) Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten ist ausschließlich derjenige Straftatbestand statistisch ausgewertet, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

2§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG

3§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG

4§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

5Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren können je nach persönlichem Entwicklungsstand nach Jugendstrafrecht oder Allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden.

6Berücksichtigt wird hier nur die schwerste Strafe oder Maßnahme.

Weitere Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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