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Tierschutzwettbewerb für Schüler

15. Oktober 2013 | Das Neueste, Gesellschaft

„Ob als Haustier oder in der Landwirtschaft – Tiere spielen eine bedeutende Rolle. Jeder Einzelne kann durch verantwortungsbewusstes Handeln dazu beitragen, dass es den Tieren gut geht. Der Tierschutzwettbewerb bietet die Gelegenheit, sich damit zu beschäftigen, wie wir mit unseren Mitgeschöpfen verantwortungsvoll umgehen können. Wir freuen uns auf eure Ideen und Vorschläge“, sagten der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, und der Minister für Kultus, Jugend und Sport, Andreas Stoch, in Stuttgart. Die beiden Minister haben die Schirmherrschaft des Wettbewerbs „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ übernommen, der alle zwei Jahre stattfindet.

„Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“

Am Wettbewerb „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ können alle Schülerinnen und Schüler der 4. bis 7. Klassen in Baden-Württemberg teilnehmen, entweder als Einzelperson, als Gruppe oder als Schulklasse.

Die Themen zum Tierschutz sind frei wählbar. Es können zum Beispiel Arbeiten zum Tierschutz bei der Haltung und Pflege von Heimtieren und Nutztieren oder sonstige Aktionen für den Tierschutz eingereicht werden. Der Tierschutz muss bei den Projekten im Vordergrund stehen. Initiativen, die sich ausschließlich mit Natur- und Artenschutzthemen befassen, wie beispielsweise die Fertigung von Nistkästen oder Krötenschutzmaßnahmen, können bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt werden.

Der erste Preis ist mit 500 Euro dotiert, der zweite Preis mit 400 Euro, der dritte Preis mit 300 Euro. Für die folgenden Plätze gibt es weitere Geldpreise. Außerdem werden alle Preisträgerinnen und Preisträger zur Preisverleihung auf der Landesgartenschau 2014 in Schwäbisch Gmünd eingeladen.

Die Bewerbungsunterlagen der Schulklassen mit ausführlicher Projektbeschreibung können bis zum 30. April 2014 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart eingereicht werden.

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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