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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

17. August 2014 | Das Neueste, Politik

Handwerk zieht positive Zwischenbilanz

(zg) Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) zieht eine positive Zwischenbilanz zum Berufsanerkennungsverfahren im Handwerk. Seit Anfang letzten Jahres haben sich insgesamt rund 3.000 Personen bei den acht Handwerkskammern beraten lassen, 394 stellten schließlich einen Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen. „Wir würden uns wünschen, dass mehr Interessenten diesem Beispiel folgen und ihre ausländischen Berufsabschlüsse anerkennen lassen“, meinte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle.

Viele Handwerksbetriebe im Land suchen händeringend nach Fachkräften. „Ob sie aus Deutschland, der EU oder aus anderen Staaten kommen, ist den Betrieben weniger wichtig als die berufliche Qualifikation“, sagte Möhrle. Doch hier gab es bisher eine oft große formelle Hürde: Eine ganze Reihe ausländischer Berufsabschlüsse sind nicht direkt mit den deutschen zu vergleichen. Das geltende Berufsanerkennungsgesetz (BQFG) erleichtert dies nun. Seit Mai 2012 können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bei den zuständigen Handwerkskammern einen entsprechenden Antrag stellen. Während die Abschlüsse von EU-Bürgern mit der Berufsanerkennungsrichtlinie schon länger in Deutschland anerkannt werden und Angehörige aus Staaten wie etwa der Schweiz und Norwegen gleichgestellt sind, profitieren vom neuen Gesetz Migranten aus dem übrigen Ausland.

In vielen Fällen kann den Betroffenen durch die Berater der Kammern aber schneller und direkter geholfen werden, als über das vergleichsweise aufwendige BQFG-Verfahren. Zum Beispiel über Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder eine direkte Zulassung zu Prüfungen. 197 Verfahren wurden bislang abgeschlossen, in 106 Fällen wurde die volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss bestätigt, in 65 Fällen wurde eine Teilanerkennung ausgesprochen. Die meisten Antragssteller kamen aus der Türkei, Griechenland, Polen und dem ehemaligen Jugoslawien, sie stellten Anträge für das Friseurhandwerk, dem KFZ-Gewerbe und den Elektrobereich.

Das eigentliche Prüfverfahren ist kostenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 70 Euro, je nach Aufwand sind bis zu 600 Euro möglich.

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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