Bleiben Sie informiert  /  Montag, 04. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Urteil gegen Amazon: Tricks mit Gutscheinen untersagt

17. August 2014 | Allgemeines, Das Neueste

Der Internetversandhändler Amazon EU S.a.r.l. verrechnete Kundengutscheine zum Nachteil der Kunden nicht immer korrekt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen die Praxis des Anbieters vorgegangen, Gutscheine ohne entsprechenden Hinweis in den Gutscheinbedingungen auf einzelne Artikel einer Sammelbestellung anteilig anzurechnen.

Amazon rechnete Gutscheine, die beispielsweise als Aktionsgutscheine oder aus Kulanz an Kunden verteilt wurden, bei Sammelbestellung anteilig auf die Einzelkaufpreise an. Hatte ein Kunde beispielsweise von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder einen Artikel wegen eines Mangels zurückgegeben, wurde er durch diese anteilige Verrechnung benachteiligt: Im zugrunde liegenden Fall erstattete Amazon nämlich nicht den gesamten Warenwert, sondern zog den Wert des Gutscheins anteilig, obwohl der Mindestbestellwert weiterhin eingehalten wurde, von der Rückerstattung ab. „Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht“, so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Da Amazon zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bereit war, landete der Fall vor Gericht. Das Landgericht München teilte am 14.08.2014 in seinem Urteil (Az: 17 HK O 3598/14; noch nicht rechtskräftig) mit, dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist. „Durch das Urteil wird Amazon gezwungen, die Bedingungen, unter denen der Gutschein eingelöst werden kann, künftig unmissverständlich anzugeben.“.

Immer wieder versuchen Unternehmen, sich durch irreführende Geschäftspraktiken einen Vorteil zu verschaffen und Verbraucher zu benachteiligen. Wer derartige Verhaltensweisen eines Unternehmens feststellt, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden. Mit mehr als 300 Abmahnungen ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg allein im letzten Jahr gegen verschiedene Anbieter vorgegangen, die rechtswidrige AGB verwendeten oder mit Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb versuchten, Verbraucher zu benachteiligen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Woran erkennt man einen qualitativen Parkettboden?

Woran erkennt man einen qualitativen Parkettboden? Bei der Auswahl von einem neuen Fußboden kommen diverse Bodenarten infrage, doch nicht selten fällt die Aufmerksamkeit bei der Online-Suche im Internet auf Parkettböden. Es gibt viele Gründe, welche für einen...

36-Jähriger nach Drogenfund bei Durchsuchung in Untersuchungshaft

Ein 36-jähriger Mann aus Hoffenheim sitzt nach einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts auf Drogenhandel in Untersuchungshaft. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige im Juli 2025. Darin wurde angegeben, dass der Mann trotz Bezugs von Bürgergeld...

Erstes „Singen in der Allee“ 2026

„Singen in der Allee“ 2026 – gemeinsames Musizieren in Sinsheim Am Mittwoch, den 29. April 2026, startet in Sinsheim erneut das beliebte „Singen in der Allee“. Von 17:00 bis 18:00 Uhr sind alle Singbegeisterten eingeladen, gemeinsam vor der Musikschule zu singen. Die...