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Altpeter befürwortet Bundesgesetz gegen ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern

20. März 2015 | Das Neueste, Politik

Mächen zeigt auf LaptopFrauenministerin Katrin Altpeter unterstützt das Vorhaben von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern auf den Weg zu bringen.

Im Vorfeld des Equal Pay Day am 20. März sagte die Ministerin: „Auch heute noch werden Frauen in Deutschland für die gleiche Arbeit oftmals schlechter bezahlt als Männer. Es ist höchste Zeit, damit Schluss zu machen. Ein Bundesgesetz zur Entgeltgleichheit ist dafür das richtige Mittel. Denn freiwillige Selbstverpflichtungen allein werden nicht dazu führen, dass diese Form der Diskriminierung aufhört. Das hat auch die Diskussion um die Frauenquote gezeigt.“

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Lohnlücke zwischen Frauen und Männern

In Deutschland verdienen Frauen nach den Worten von Ministerin Altpeter bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Durchschnitt sieben Prozent weniger als Männer – das ist die so genannte bereinigte Lohnlücke. Die unbereinigte Lohnlücke – dabei werden Unterschiede wie Berufswahl, Position, Ausbildung und Beschäftigungsform nicht berücksichtigt – beträgt in Deutschland sogar 22 Prozent, in Baden-Württemberg fast 26 Prozent.

Altpeter wies darauf hin, dass in der kanadischen Provinz Ontario bereits 1987 das weltweit erste Lohngleichheitsgesetz in Kraft gesetzt wurde – und zu einer deutlichen Reduzierung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männer geführt hat. „Das Beispiel Kanada zeigt, dass Gesetze einen tatsächlichen Beitrag zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern leisten können“, bekräftigte Altpeter.

Internationaler Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der in Deutschland laut Statistischem Bundesamt aktuell 22 Prozent beträgt. Umgerechnet auf die 365 Tages des Jahres 2015 bedeutet das, dass Frauen rein statistisch gesehen bis zum 20. März umsonst arbeiten.

Quelle:Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

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