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Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht zustimmungsfähig

4. Dezember 2020 | Das Neueste, FDP

(zg) Der Deutsche Bundestag stimmt über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Die FDP-Bundestagsfraktion hat diverse Änderungen im Gesetzesentwurf der Großen Koalition beantragt. Unter Anderem fordert die Fraktion eine Beteiligung des Parlaments an den Infektionsschutzmaßnahmen sowie die Einrichtungen eines Expertenrates zur Unterstützung der Abgeordneten. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Brandenburg aus Rhein-Neckar kritisiert den Gesetzesentwurf der GroKo: „Die von der Koalition beantragte Änderung des Infektionsschutzgesetzes lehne ich heute ab. Wir Freie Demokraten haben eine deutlich bessere Alternative beantragt, die Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und politisches Vertrauen schafft. Es muss endlich klar definiert sein, welche verhältnismäßigen Maßnahmen eine Regierung bei welcher Lage des Infektionsgeschehens treffen kann und wie die Parlamente daran beteiligt werden.“ Brandenburg stellt klar: „Um berechtigte Kritik am Regierungshandeln zu äußern, muss man sich aber nicht mit Verschwörungstheoretikern und Reichsbürgern gemein machen. Vergleiche zum Ermächtigungsgesetz von 1933 sind absolut geschichtsvergessen. Wir leben in einer funktionierenden Demokratie und dazu gehört auch der offene Streit um eine bessere Politik.“

Quelle: Laura Schieritz

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