Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 07. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Afrikanische Schweinepest rückt näher

29. September 2018 | Das Neueste, Gesundheit

Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Gebieten mitbringen

(zg) Die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest verbreitet sich unaufhaltsam. Im September 2018 wurde sie – neben osteuropäischen Ländern – nun auch in Belgien nachgewiesen.

Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises appelliert deshalb an alle Reisenden, ebenso wie an den Güterfernverkehr, der über die beiden Haupttransitrouten durch unsere Region rollt, keine Schweinefleischerzeugnisse aus den betroffenen Gebieten mitzubringen und Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

„Unter ungünstigen Bedingungen können bereits die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens an einem Parkplatz ausreichen, um die Seuche einzuschleppen“, betont Amtsleiter Dr. Lutz Michael.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch, Wurstwaren wie Rohwürste oder Salami, können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein.

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest hingegen ungefährlich. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, ist gesundheitlich unbedenklich. Dennoch gilt es zu vermeiden, dass das Virus – beispielsweise über mitgebrachte Lebensmittel – seinen Weg nach Deutschland findet und dadurch große wirtschaftliche Schäden anrichtet.

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die EU generell strenge Vorschriften gelten. So ist es beispielsweise grundsätzlich verboten, Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern im Reisegepäck mitzubringen. Eine Ausnahme bilden nur Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz sowie Fischereierzeugnisse zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Island.

Sämtliche tierischen Erzeugnisse außerhalb dieser Länder müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden. Wer solche Erzeugnisse nicht anmeldet, kassiert eine Geldstrafe oder wird gar strafrechtlich geahndet.

Eine Karte zur aktuellen Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts abrufbar: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

Quelle: Silke Hartmann

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Corona-Soforthilfe zurück: Worauf Unternehmen im Kreis Rhein-Neckar jetzt achten müssen

Die Corona-Pandemie hat mit ihren weitreichenden Folgen und Einschränkungen die gesamte Wirtschaftsstruktur im Rhein-Neckar-Kreis zwischen Heidelberg, Mannheim und den umliegenden Gemeinden nachhaltig und tiefgreifend geprägt. Zahlreiche Firmen waren auf staatliche...

Starke Strukturen für Diabetespatienten

GRN-Klinik Sinsheim für Diabetes-Engagement ausgezeichnet Die GRN-Klinik Sinsheim wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erneut mit dem Qualitäts-Siegel „Klinik mit Diabetes im Blick“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung würdigt Kliniken, die Menschen mit...

Vereinsliste und Vereinsgründung

Plattform und Informationen für Vereine – Stadt Sinsheim bittet um Meldung Die Stadt Sinsheim bietet allen Sinsheimer Vereinen auf der städtischen Homepage eine zentrale Plattform zur Veröffentlichung ihrer Vereinsdaten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen