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Dauer-Abzocker Bonafair wird verklagt

17. Juni 2021 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

  • Ärger wegen unbestellter Nahrungsergänzungsmittel und horrender Rechnungen ist bei der Verbraucherzentrale ein Dauerbrenner, besonders betroffen von der Abzocke sind ältere Menschen
  • Bei den Beschwerden taucht regelmäßig die Schweizer Bonafair AG mit ihrer Marke „Hirschberger NaturRat“ auf
  • Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht, um dem Treiben ein Ende zu setzen

Anrufe ohne Einwilligung, unbestellte Nahrungsergänzungsmittel, untergeschobene Abos. Die Beschwerden über den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln reißen nicht ab. Besonders häufig tauchte dabei in der letzten Zeit wieder die Bonafair AG mit der Marke “Hirschberger NaturRat” auf. Meist verschickt das Unternehmen Ginko-Präparate oder Gelenk-Kapseln, ohne dass Verbraucher:innen diese bestellt hätten. Trotz der bestehenden Beschwerden stellt sich das Unternehmen als Opfer haltloser Anschuldigungen dar. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will dem rechtswidrigen Treiben nun ein Ende setzen.

Seit jeher gehen bei der Verbraucherzentrale Beschwerden über den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln ein, oft geht es dabei um Abofallen, unerlaubte Telefonwerbung und unbestellte Pakete. Besonders häufig taucht derzeit wieder die Schweizer Bonafair AG mit der Marke „Hirschberger NaturRat“ auf. Dabei ist die Masche meist dieselbe: Senior:innen werden ohne ihre vorherige ausdrückliche Erlaubnis angerufen und durch gezielte Werbetaktiken zur Bestellung von Ginko-Präparaten und Gelenk-Kapseln überredet. Selbst wenn die Angerufenen das Angebot ausdrücklich ablehnen, kommt kurze Zeit später trotzdem eine Lieferung inklusive überteuerter Rechnung. Mit dieser Lieferung wird Verbraucher:innen gleichzeitig ein Abovertrag untergeschoben.

Dabei agiert die Bonafair AG so selbstbewusst, dass sie sich auf ihrer Website in diversen „Statements“ sogar als „Opfer“ von „haltlosen Anschuldigungen“ darstellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Bonafair AG aufgrund anhaltender Abzocken und erneuten Beschwerden abgemahnt und damit aufgefordert, Verbraucher:innen keine Verträge mehr unterzuschieben und sie korrekt über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht Offenburg eingereicht.

Bonafair AG weist alle Vorwürfe von sich

Wiederholt hatte die Bonafair AG mit demselben Trick ältere Personen ohne ihre vorherige ausdrückliche Erlaubnis angerufen und sie in Gespräche über Corona und sonstige Krankheiten verwickelt. In diesen Gesprächen wurden dann günstige Probelieferungen von Nahrungsergänzungsmitteln angeboten. „Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt. Wird in solch einem Telefonat ein Vertrag geschlossen, kann dieser aber trotzdem wirksam sein“, erklärt Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

So können Betroffene sich wehren

Wenn Verbraucher:innen eine Belieferung am Telefon ablehnen, aber trotzdem eine Lieferung samt Rechnung erhalten, müssen sie die unbestellte Ware nicht zurückschicken. Dem angeblichen Vertragsschluss sollten sie aber auf jeden Fall widersprechen und vorsorglich widerrufen. Um sicher zu gehen sollten Verbraucher:innen das Schreiben per E-Mail und als Einwurfeinschreiben versenden. „Wir haben auf unserer Internetseite hilfreiche Informationen zum Geschäftsgebaren der Bonafair AG zusammengestellt und geben Verbraucherinnen und Verbrauchern mit unserem Musterbrief ein Hilfsmittel an die Hand, mit dem sie dem angeblichen Vertragsschluss widersprechen können“, sagt Holste weiter.

Aber auch wenn Verbraucher:innen einer Probelieferung zugestimmt haben, können sie den tatsächlich geschlossenen Vertrag widerrufen. Auch in diesem Fall sollte das Schreiben sicherheitshalber per Mail und als Einwurfeinschreiben versendet werden. Verbraucher:innen müssen die Ware dann zurückschicken, teilweise auch auf eigene Kosten, falls der Anbieter dies festgelegt und mit der Widerrufsbelehrung korrekt darüber informiert hat.

Weitere Informationen und der Musterbrief:  www.vz-bw.de/bonafair  

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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