DHL passt AGB an – Änderungen bei Packstationen, Auslandsversand und Drittanbieter-Automaten
Zum 15. Mai 2025 tritt eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Paketdienstleisters DHL in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Nutzung von Packstationen, die Zustellung an Automaten von Drittanbietern sowie den internationalen Versand. Kunden sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um Verzögerungen und Einschränkungen beim Paketempfang zu vermeiden.
Packstationen: Korrekte Adressierung künftig verpflichtend
Wer seine Pakete an eine DHL-Packstation liefern lässt, muss künftig besonders auf die korrekte Adressierung achten. Die neue AGB schreibt vor, dass der angegebene Name mit der persönlichen Postnummer des DHL-Kundenkontos übereinstimmen muss. Auch die Packstationsnummer ist verpflichtend anzugeben. Fehlt etwa die Sendungsnummer, kann die Zustellung an die Packstation nicht erfolgen – das Paket wird dann ersatzweise an eine nahegelegene Filiale weitergeleitet.
Drittanbieter-Automaten: Zustellung nur unter klaren Bedingungen
In den überarbeiteten AGB wird auch die Lieferung an Paketautomaten von Drittanbietern – also Automaten, die nicht von DHL betrieben werden – konkretisiert. Hier gilt künftig: Die Adresse des Paketautomaten muss eindeutig angegeben sein, und DHL muss ungehinderten, kostenfreien Zugang zur Anlage haben. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Voraussetzungen liegt beim Empfänger. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Zustellung an den entsprechenden Automaten.
Internationale Pakete: Teilweise neue Umleitungsoptionen
Änderungen gibt es ebenfalls beim internationalen Versand. Ab dem 15. Mai 2025 können internationale Sendungen unter bestimmten Bedingungen an eine Packstation oder Filiale umgeleitet werden. Dies war bisher nicht möglich. Die neue Regelung gilt jedoch nur für Sendungen, bei denen keine Einfuhrabgaben fällig sind. Für zollpflichtige Sendungen bleibt die Einschränkung weiterhin bestehen.
Widerspruch möglich – Vertragsbeendigung als Folge
Kunden, die mit den neuen AGB nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, bis zum 14. Mai 2025 schriftlich per E-Mail oder Brief zu widersprechen. Dies hat jedoch zur Folge, dass DHL den bestehenden Vertrag nicht fortführen kann. Ab dem 15. Mai 2025 würden in diesem Fall keine Leistungen mehr erbracht. Wer keinen Widerspruch einlegt, akzeptiert die neuen Geschäftsbedingungen automatisch.
Information und Handlungsempfehlung
Kundinnen und Kunden wird empfohlen, die geänderten AGB aufmerksam zu lesen und ihre Adressdaten für Packstationssendungen entsprechend anzupassen. So können mögliche Störungen beim Paketempfang vermieden werden.
Quelle: AGB für Privatkunden, T-Online