Pflicht zur digitalen Fotoübermittlung
Ab Mai 2025 werden in Deutschland Passfotos für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digital angenommen. Bürger können ihre Fotos entweder direkt im Bürgeramt aufnehmen lassen oder sie sicher aus einem Fotostudio übertragen. Durch die digitale Übermittlung soll eine sofortige Prüfung auf biometrische Kriterien ermöglicht und Manipulationen nahezu ausgeschlossen werden.
Übergangsfrist bis Ende Juli 2025
Da viele Kommunen technisch noch nicht ausgestattet sind, wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 gewährt. Während dieser Zeit dürfen Papierfotos weiterhin verwendet werden, sofern sie vor Mai 2025 aufgenommen wurden oder das zuständige Bürgeramt noch nicht über die nötige Technik verfügt.
Keine zusätzlichen Kosten bei vorhandener Technik
Liegt ein gültiges Passbild in Papierform vor und verfügt das Bürgeramt über ein Digitalgerät, entfällt die sogenannte Lichtbildgebühr. In diesem Fall entstehen für die Bürger keine zusätzlichen Kosten.
Unveränderte Anforderungen an das Passfoto
Die Anforderungen an Passbilder bleiben unverändert. Das Foto muss 35 × 45 Millimeter groß sein, einen einfarbigen hellen Hintergrund haben, scharf und frontal aufgenommen sein sowie einen neutralen Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund zeigen.
Keine Verpflichtung zur Fotokabine im Amt
Zwar sind die Bürgerämter verpflichtet, digitale Passfotos annehmen zu können, jedoch besteht keine Pflicht, eigene Fotokabinen vorzuhalten. Besonders kleinere Bürgerbüros verzichten darauf, um lokale Fotogeschäfte nicht zu benachteiligen.
Hohe Verfügbarkeit der digitalen Technik
Nach Angaben der Deutschen Presseagentur soll die digitale Passfotoübermittlung bis August 2025 in mehr als 90 Prozent der Behörden möglich sein. Die Gebühr für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgeramt ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt grundsätzlich sechs Euro pro Ausweisdokument.
Ausweise und Reisepässe per Post
Ab Mai 2025 besteht zudem die Möglichkeit, Ausweise und Reisepässe auf Wunsch per Post zu erhalten. Ein persönlicher Abholtermin im Bürgeramt ist dann nicht mehr erforderlich.