Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 20. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird gefördert

16. Mai 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Sammelanträge bis zum 15. Juli 2020 stellen

(zg) Wie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mitteilt, können sich bis zum 15. Juli 2020 Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen um eine Förderung zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bewerben.

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindesten 1,40 Meter, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden. Die Förderung beträgt pro Schnitt 15 Euro. Pro Sammelantrag müssen mindestens 100 Bäume und können höchstens 1.500 Bäume beantragt werden. Die in den Sammelantrag einbezogenen Flächen sollten in einem räumlichen oder einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Darin ist die Anzahl an Streuobstbäumen anzugeben, die über den Förderzeitraum von fünf Jahren mindestens zweimal geschnitten werden. Pro Jahr können maximal 30 Prozent der Schnittmaßnahmen gefördert werden. Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls sollen sich hochstämmige Obstbäume nachpflanzen.

„Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen“, erläutert Andrea Schemel, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Was ist beim fachgerechten Baumschnitt zu beachten:

„Der fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der streuobstbäume erhöhen“, erklärt die Expertin der Kreisbehörde weiter. Hierbei sei zu beachten, dass keine großflächigen Schnittstellen (größer 10 Zentimeter), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite, entstehen, die Schnittführung nicht unsauber ausgeführt wird – mit Rindenrissen oder Stummeln, die Statik des Baums sicher und der Kronenaufbau erkennbar bleibt und ausreichend Fruchtholz im Baum belassen wird. Ganz wichtig ist Schemel, dass keine Frühjahrs- oder Sommerschnitte durchgeführt werden, wenn Vögel in den Bäumen brüten.

Weitere Informationen sowie Unterlagen zur Antragstellung gibt es unter www.streuobst-bw.info.

Quelle: Silke Hartmann

Anzeige Swopper

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

TSG vor Spitzenspiel bei RB Leipzig

Ilzer: „Wir freuen uns auf diese Aufgabe“ – TSG vor Spitzenspiel bei RB Leipzig Am Freitagabend trifft die TSG Hoffenheim auf RB Leipzig (20:30 Uhr, Liveticker in der TSG-App und auf tsg-hoffenheim.de). Cheftrainer Christian Ilzer äußerte sich auf der Pressekonferenz...

Unfall auf der A6 bei Sinsheim: Vier Fahrzeuge beteiligt – zwei Leichtverletzte

Bei einem Verkehrsunfall auf der A6 bei Sinsheim sind am Mittwochmorgen zwei Menschen leicht verletzt worden. Nach Angaben der Polizei waren insgesamt vier Fahrzeuge in den Unfall verwickelt, der Sachschaden wird auf rund 35.000 Euro geschätzt. Eine 36-jährige...

Digitale Marktdynamik erfordert agilere Ansätze in der modernen Wettbewerbsanalyse

Die digitale Marktlandschaft in Deutschland hat sich in den letzten zwei Jahren radikal gewandelt. Während Unternehmen früher ihre Strategien in Jahreszyklen planten, erfordert die heutige Realität eine nahezu permanente Anpassung an neue Gegebenheiten. Die Zeiten, in...