Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 05. August 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

sinsheim@ekxakt.de

Aktuelle Nachrichten und News aus Sinsheim und Umgebung

Festzeltbetreiber abgemahnt: Stornopauschalen unzulässig

25. April 2016 | Allgemeines, Das Neueste

In wenigen Tagen ist in Cannstatt wieder Volksfestzeit. Ob auf dem Wasen oder dem Frühlingsfest: Wer einen Platz im Festzelt sicher haben will, dem bleibt am Wochenende oft nur eine Reservierung. Muss man diese stornieren, weil man nicht zum Fest kann, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher, wenn Festwirte dafür überhöhte Pauschalen verlangen, denn erlaubt ist das nicht.

Wie viel Aufwand macht es, die Reservierung für einen Tisch zu stornieren? Und wie viel dürfen Wirte dafür verlangen? Ein Festwirt mit Zelt auf dem Cannstatter Wasen schrieb dazu in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschal „Bei Stornierungen fallen € 20,00 Bearbeitungsgebühr an.“ Ein anderer Wirt verlangte bei Absagen ab fünf Tagen vor dem Termin sogar den kompletten Betrag des Mindestverzehrs, der beim Preis für die Reservierung inbegriffen war. „Da der Betreiber aber gleichzeitig angab, reservierte Plätze, die nicht beansprucht werden, nach 15 Minuten weiterzugeben, könnte er Bier und Hähnchen damit gleich doppelt abkassieren“, sagt Christiane Manthey, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Anzeige SwopperDie Kosten für eine Stornierung müssen mit dem tatsächlichen Aufwand, der dem Betreiber entsteht, übereinstimmen. Wenn die Stornopauschale in Wahrheit der Gewinnmaximierung dient, ist das unzulässig. „Da die frei gewordenen Tische in den Festzelten in der Regel problemlos und kurzfristig mit anderen Gästen besetzt werden können, hält sich der Aufwand in Grenzen“, meint Manthey. Die Verbraucherzentrale ist gegen mehrere Festzeltbetreiber wegen unzulässiger Klauseln mit einer Abmahnung vorgegangen.

Im Zusammenhang mit dem Cannstatter Wasen hatte die Verbraucherzentrale vergangenes Jahr bereits mehrere Festwirte abgemahnt, die ihre Preise nicht richtig ausgewiesen hatten. „Sollten Verbrauchern beim Frühlingsfest falsch angegebene Preise oder überzogene Bearbeitungskosten für Stornierungen auffallen, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden“, sagt Manthey.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

6 Dinge, auf die Sie bei der Wahl eines KI-Chatbots achten sollten

Ein KI-Chatbot ist schnell eingerichtet. Ob er nach ein paar Wochen noch im Einsatz ist, entscheidet sich vorher, bei der Auswahl. Denn die Unterschiede zwischen den Anbietern liegen selten in der Demo, sondern im Kleingedruckten: Wo stehen die Server? Woher nimmt der...

Vollsperrung Kreuzungsbereich Dickwald-/Lerchenneststraße

Steinsfurter Straße: Kreuzungsbereich wird für Leitungserneuerungen voll gesperrt Die Stadt Sinsheim nutzt die verkehrsärmere Zeit der Sommerferien für notwendige vorgezogene Leitungserneuerungsarbeiten im Bereich der Steinsfurter Straße. Von 17. August bis 12....

Nach Unfall geflüchtet – Zeugenaufruf

Unfallflucht in Sinsheim – Fahrer schaut sich Schaden an und flüchtet Nach einer Unfallflucht in der Danziger Straße in Sinsheim sucht die Polizei nach Zeugen. Ein bislang unbekannter Autofahrer kollidierte am Donnerstag gegen 18:20 Uhr mit einem am Fahrbahnrand...