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Flurneuordnung Waibstadt

31. März 2014 | Das Neueste, Waibstadt

(zg) Flurbereinigungsplan bestätigt gute Arbeit des Landratsamtes

Der Flurbereinigungsplan für die Flurneuordnung Waibstadt (HWS 1) wurde jetzt bekannt gegeben. In diesem Gesamtwerk sind alle Ergebnisse für das nahezu 220 Hektar große Verfahren, das Teile der Gemarkungen Waibstadt, Neckarbischofsheim und Helmstadt-Bargen einbezieht, zusammengefasst. Das Amt für Flurneuordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim hatte deshalb alle Teilnehmer und betroffenen Rechtsinhaber zu einem Anhörungstermin in die Neckarbischofsheimer Zehntscheune eingeladen. Jeder Beteiligte, der mit seinen neuen Grundstücken und den getroffenen rechtlichen Regelungen nicht einverstanden war, konnte einen Widerspruch einlegen. Zuvor lagen sämtliche Unterlagen, rund 1,5 laufende Meter Akten, Karten, Pläne und Verzeichnisse, im Rathaus Waibstadt offen. Auf diese Offenlegung des Flurbereinigungsplans wurden alle Beteiligten in Waibstadt und in den umliegenden Ortschaften durch Öffentliche Bekanntmachung hingewiesen und zu einem abschließenden Anhörungstermin eingeladen. Alle Beteiligten konnten während der Offenlegung Einblick nehmen, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen konnten.

Das Landratsamt hatte darüber hinaus alle Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und ihnen die sie betreffenden Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zugesandt. Während der Offenlegung waren bei einer eigens eingerichteten Sprechstunde die verantwortlichen Mitarbeiter des Flurneuordnungsamtes im Rathaus Waibstadt vor Ort, um Fragen der Beteiligten zu beantworten und gewünschte Erläuterungen zur Neuordnung des Verfahrensgebietes und zu den neuen Grundstücken zu geben.

Wesentliche Ziele des Verfahrens waren, 5 Hektar Fläche für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Schwarzbachsiedlung und 3 Hektar für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bereit zu stellen. Erfreulich sei, so Harry Roth, der für die Bearbeitung der Flurneuordnung Waibstadt verantwortliche Ingenieur, dass dies alles sehr sozialverträglich möglich gewesen sei. Die benötigten Flächen konnten innerhalb des Verfahrensgebietes erworben oder vom Zweckverband „Hochwasserschutz Einzugsbereich Elsenz – Schwarzbach“ bereitgestellt werden. Sämtliche Kosten des Verfahrens finanzierten gemeinsam die Flurneuordnung, das Regierungspräsidium, der Hochwasserzweckverband und die drei beteiligten Gemeinden. Dadurch konnten die Grundstückseigentümer von den Kosten befreit werden.

Der Leiter des Amtes für Flurneuordnung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Lothar Schlesinger, bescheinigte seinen Mitarbeitern eine gute Arbeit. Nur wenige Grundstückseigentümer haben einen Widerspruch gegen die Zuteilung ihrer neuen Grundstücke eingelegt. Breiten Raum hingegen nahm im Anhörungstermin die Diskussion um das Thema „Gewässerrandstreifen“ ein. Das zum Jahresanfang 2014 in Kraft getretene neue Baden-Württembergische Wassergesetz sieht vor, dass in Zukunft die Bewirtschaftung in einem 10 Meter breiten Streifen links und rechts der Gewässer erheblich eingeschränkt werden soll. Die betroffenen Grundstückseigentümer erwarten hierfür eine Entschädigung, die das novellierte Gesetz allerdings nur noch bei unzumutbaren Belastungen vorsieht. Mit ihrem eingelegten Widerspruch wollen die betroffenen Grundstückseigentümer erreichen, dass ihnen die öffentliche Hand ein zufriedenstellendes Angebot unterbreitet. Schlesinger verwies auf die bereits landesweit von den Bauernverbänden organisierte Protestwelle zum Thema Gewässerrandstreifen und sicherte allen Widerspruchsführern eine umfassende Prüfung zu. Sobald hier belastbare Ergebnisse auf dem Tisch liegen, wird das Flurneuordnungsamt die Widerspruchsführer einzeln zu Verhandlungsgesprächen einladen. Sollten die Widerspruchsführer dann mit den Ergebnissen der Verhandlungen nicht einverstanden sein, steht ihnen der weitere Rechtsweg bis zu einer möglichen Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim offen.

Quelle: Rhein Neckar Kreis

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