Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 18. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Gebühren überteuert

21. September 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Verbraucherzentrale vor Gericht gegen flug.de erfolgreich

Für die Buchung von Flugtickets sollten Verbraucher bei flug.de mehr als 30 Euro Aufpreis zahlen, wenn sie mit bestimmten Kreditkarten zahlen wollten. Einzige unentgeltliche Zahlungsmittel waren eine unternehmenseigene Kreditkarte und eine exotische Debitkarte. Für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine klare Benachteiligung von Verbrauchern. Diese Auffassung bestätigte nun auch das Landgericht Aschaffenburg (AZ 1 HK O 66/15).

Überzogene Gebühren für bestimmte Zahlungsmöglichkeiten sind bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Dauerbrenner. „Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass Preise zunächst günstig erscheinen und sich nach der Auswahl des Zahlungsmittels kräftig erhöhen“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale. Im Fall der Buchungsplattform flug.de, die von der flug.de Flugreisen GmbH betrieben wird, stieg der Flugpreis von ursprünglich gut 70 Euro auf über 100 Euro an, wenn Verbraucher Kreditkarten wie „American Express“, „Visa“ und „MasterCard“ wählten. „Der günstige Preis wäre nur mit der portaleigenen flug.de MasterCard GOLD oder der exotischen Debitkarte „Visa Electron“ möglich gewesen“, sagt Richter. Das sei nicht zulässig, denn Unternehmen dürfen von Verbrauchern nur die Kosten verlangen, die ihnen durch die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels auch tatsächlich selbst entstehen. „Ein Aufschlag von über 30 Euro ist mit Sicherheit überzogen“, weiß die Juristin.

Anzeige SwopperDie Verbraucherzentrale hatte das Vorgehen abgemahnt. Da der Betreiber keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Zahlungsmöglichkeiten nicht entsprechend angepasst hatte, ging der Fall vor das Landgericht Aschaffenburg. Dieses urteilte im Sinne der Verbraucherzentrale (AZ 1 HK O 66/15 noch nicht rechtskräftig). „Fallen Verbrauchern auf anderen Portalen ähnlich überteuerte Zusatzkosten auf, sollten sie uns diese melden. Auch können sie die Seitenbetreiber direkt auffordern offenzulegen, wie hoch Kosten wirklich sind“, rät Richter.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Auto überschlägt sich auf Waibstadter Straße – Fahrer leicht verletzt

Am Donnerstagvormittag kam es auf der Waibstadter Straße zwischen Waibstadt und Epfenbach zu einem Verkehrsunfall. Gegen 8:45 Uhr verlor ein 30-jähriger Autofahrer aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Auto kam nach rechts von der...

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim – PM2

Nachdem bereits über den Vorfall berichtet wurde (https://www.sinsheim-lokal.de/grossfahndung-nach-eigentumsdelikt-in-sinsheim/), hat die Polizei neue Erkenntnisse zu einem Raubdelikt am Dienstagvormittag im Rhein-Neckar-Kreis veröffentlicht. Gegen 10:45 Uhr wurde ein...

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim

Im Stadtgebiet von Sinsheim läuft derzeit eine groß angelegte Fahndung der Polizei nach mehreren unbekannten Tätern. Anlass ist ein Eigentumsdelikt, das sich am Vormittag ereignet haben soll. Zahlreiche Polizeikräfte sind im Einsatz und durchsuchen das Stadtgebiet....

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen