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Handwerk hält Verschönerungs Initiativen in Quartieren für eine gute Sache

30. November 2014 | Allgemeines, Das Neueste

(zg) Der Landtag hat heute (26.11.) den Weg frei gemacht für mehr Privatinitiative in Einkaufsstraßen. „Eine gute Sache“, findet Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle, sieht allerdings die Kritikpunkte des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) am Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) nicht restlos ausgeräumt.

Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümern bekommen ab 2015 die Möglichkeit ihr Quartier durch gemeinsame Maßnahmen aufzuwerten, sofern eine bestimmte Anzahl von Eigentümern dies unterstützt und nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer dagegen ist. Das Handwerk stehe privaten Initiativen zur Verschönerung der Geschäftsstraßen grundsätzlich offen gegenüber, sagte Möhrle. Der BWHT habe mit einer Klarstellung im Gesetzestext erreichen können, dass Kommunen über diese Initiativen keine gesetzlichen Aufgaben auf Private abwälzen dürfen. Aber es bleibe die Kritik an der starken Stellung der Gemeinde. Natürlich müssten die Maßnahmen zu deren städtebaulichen Konzepten passen. Während jedoch Eigentümer und Unternehmer hohe organisatorische Vorleistungen auf sich nehmen müssten, könne die Stadt den Prozess jederzeit stoppen. Möhrle: „Das ist überzogen, wie die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen.“ Denn es gehe in den meisten Fällen um kleinere Maßnahmen wie Werbekonzepte oder Veranstaltungen mit entsprechend kleinem Budget. „Hier sollte mehr Vertrauen in die Eigentümer und die Wirtschaft vorhanden sein“, meinte Möhrle.

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Ähnliche Gesetze gibt es unter anderem schon in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Sie bieten insbesondere die Möglichkeit, große Immobiliengesellschaften in Marketing- oder Verschönerungsaktionen einzubinden. Bisher werden solche Aktionen oft von lokalen Initiativen unter Mitwirkung des Ladenhandwerks getragen – wobei Nichtmitglieder profitieren, ohne einen Beitrag zu leisten. Möhrle begrüßte, dass das baden-württembergische Gesetz diese Möglichkeit ausschließt: „Das Gesetz sieht vor, dass die Maßnahmen von allen Eigentümern des Quartiers über eine Umlage bezahlt werden.“

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

 

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