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Heimaufsichtsbörde des Kreises präsentiert Jahresbericht 2016

18. Juli 2017 | Das Neueste, Gesundheit, Photo Gallery

Nur wenige Mängel festgestellt / Erneuter Rückgang im Bereich der freiheitseinschränkenden Maßnahmen / Fachkräftemangel macht sich bemerkbar

(zg) Insgesamt ein gutes Zeugnis hat die Heimaufsichtsbehörde den Pflegeheimen im Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt. „Bei unseren Prüfungen haben wir insgesamt gesehen nur geringe Mängel beziehungsweise einen Rückgang in diesem Bereich festgestellt, ein Beschäftigungsverbot oder gar die Untersagung des Betriebs waren in keinem Fall erforderlich“, sagt die im Landratsamt zuständige Referatsleiterin Katja Hahn anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Heimaufsichtsbehörde für das Jahr 2016.

Zweimal wurde ein Zwangsgeld wegen wiederholter Mängel festgesetzt. Eine Einrichtung hat sich aufgrund festgestellter Mängel einen freiwilligen Belegungsstopp auferlegt. Zum Stichtag 31. Dezember war die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises für die Überwachung von 84 stationären Einrichtungen mit insgesamt 5971 Plätzen zuständig (2015: 84 Einrichtungen mit 6043 Plätzen).

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben überwacht die Heimaufsichtsbehörde die stationären Einrichtungen im Landkreis durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Davon gab es im vergangenen Jahr 112, wobei 83 Regel- und 29 Anlassprüfungen waren. Während die Regelprüfungen einmal im Kalenderjahr erfolgen, finden die Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden, notwendigen Mängelnachschauen oder nach baulichen Veränderungen statt. Alle Überprüfungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen unangemeldet.

Im Jahr 2016 wurden der Heimaufsichtsbörde 36 Beschwerden und damit 5 weniger als im Vorjahr gemeldet. Ein Großteil davon (60 Prozent) bezog sich auf die Pflege- und Betreuungsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner, die auch im Mittelpunkt der Prüfungen seitens der Heimaufsicht steht. Von den eingegangenen Beschwerden haben sich nach der Überprüfung durch die Heimaufsichtsbehörde 42 Prozent bestätigt.

Anzeige SwopperEinzelzimmerplatzquote liegt im Schnitt bei 58 Prozent

Referatsleiterin Hahn präsentierte den Kreisrätinnen und Kreisräten im Ausschuss für Soziales weitere Zahlen des Tätigkeitsberichts der Heimaufsichtsbehörde: So liegt die Einzelzimmerplatzquote in den stationären Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises im Schnitt bei 58 Prozent. In den einzelnen Einrichtungen variiert die Quote zwischen 10 und 100 Prozent. Bei der vollstationären Pflege erfüllen 13 Einrichtungen bereits die ab 2019 gesetzlich vorgeschriebene hundertprozentige Einzelzimmerquote. Im Bereich der Einrichtungen für Behinderte trifft dies derzeit auf sieben Einrichtungen zu. 44 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner aller stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sind zwischen 80 und 89 Jahren alt, 29 Prozent sogar über 90 Jahre. 6,7 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner haben einen Migrationshintergrund.

Ein wichtiges Thema im Jahr 2016 war die Umsetzung der Vorgaben der Lan-desheimbauverordnung. Die gesetzliche Übergangsfrist zur Umsetzung endet für bestehende Einrichtungen  zum 31. August 2019. Es können jedoch individuelle Verlängerungen und  Befreiungen von Seiten der Einrichtungen beantragt werden. Im Vorfeld besteht hier ein hoher Beratungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Einrichtungen und der Heimaufsicht.

Was aus Sicht der Heimaufsichtsbehörde im vergangenen Jahr besonders auffällig war, ist laut Katja Hahn der Fachkräftemangel im Pflegebereich. „Wir merken, dass viele stationäre Einrichtungen Schwierigkeiten haben, entsprechend qualifiziertes Personal zu rekrutieren.“ Dies zeigt sich unter anderem in der Tatsache, dass die Heimaufsichtsbehörde im vergangenen Jahr bei ihren Prüfungen in 39 Prozent der Einrichtungen Mängel in der Personalausstattung festgestellt hat.

Wie bereits in den letzten Jahren ging auch im Jahr 2016 erfreulicherweise die Zahl der der freiheitseinschränkenden Maßnahmen im Bereich der Bettgitter in den stationären Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises zurück (von 11 auf 10 Prozent, bezogen auf die Gesamtzahl der Bewohner von stationären Einrichtungen im Landkreis). Bei den Fixierungen und Sonstiges stagniert die Zahl auf dem niedrigen Niveau von drei bzw. einem Prozent.

Quelle: Silke Hartmann

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