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Kriminalität bei Frauen deutlich geringer als bei Männern

17. Februar 2021 | Allgemeines, Das Neueste

Baden-Württemberg: Nur knapp jede fünfte verurteilte Straftat von einer Frau

Unter den 109 847 Personen, die im Jahr 2019 in Baden-Württemberg vor Gericht schuldig gesprochen wurden, waren 20 031 Frauen. Mit einem Anteil von 18,2 % war somit lediglich knapp jede fünfte verurteilte Straftat von einer Frau. Dies teilte das Statistische Landesamt nach einer Auswertung der Strafverfolgungsstatistik 2019 mit1.

Wie hoch allerdings die tatsächliche Kriminalitätsbelastung bei Frauen ist, hängt ent­scheidend auch von der demografischen Struktur der Bevölkerung ab. Hier zeigt sich, dass bezogen auf die weibliche Bevölkerung im strafmündigen Alter ab 14 Jahren auf 100 000 Frauen insgesamt 412 weibliche Verurteilte kamen. Bei den Männern waren es 1 885 Verurteilte von 100 000 strafmündigen Männern und damit mehr als viermal so viele.

Im Jahr 2019 entfielen 15 725, also mehr als drei Viertel der insgesamt 20 031 Verurteilungen gegen Frauen, auf fünf Straftatengruppen. Dies waren Betrug und Untreue (27,5 %), Diebstahl und Unterschlagung (22,2 %), Straßenverkehrsdelikte (22,1 %), Drogendelikte (5 %) und Gewaltdelikte (1,7 %).

In 17 291 oder 86,3 % der Fälle lautete der Schuldspruch auf Geldstrafe. 1 607 oder 8 % der verurteilten Frauen erhielten eine Freiheits- bzw. Jugendstrafe. Sanktionen2 wie beispielsweise Verwarnungen oder Jugendarrest wurden bei 1 133 bzw. 5,7 % aller weiblichen Verurteilten als schwerste Maßnahme verhängt. Damit weicht das Strafmaß bei den Frauen deutlich von den verurteilten Männern ab. Männer mussten sich insgesamt sehr viel häufiger wegen schwereren Straftaten vor Gericht verantworten, weshalb im Jahr 2019 der Anteil der zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe verurteilten Männer mit 15,2 % fast doppelt so hoch war wie der bei den Frauen.

1Siehe hierzu auch: Pressemitteilung Nr. 205/2020 v. 11. 09.2020, Baden-Württemberg: Zahl der Verurteilten stieg im Jahr 2019 um fast 5 100.

2Dabei handelt es sich um Zuchtmittel gemäß §§ 13 – 16a JGG (911 Fälle) und Erziehungsmaßregeln gemäß §§ 9 – 12 JGG (222 Fälle).

Weitere Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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