Fördersätze für Wiederaufforstung im Wald steigen – Anträge ab sofort möglich
Das Kreisforstamt teilt mit, dass die Fördersätze für Wiederaufforstungsmaßnahmen im Wald gestiegen sind. Ab sofort können Waldbesitzende ihre Anträge für Frühjahrspflanzungen stellen. Diese Förderung soll helfen, Schäden durch den Klimawandel, wie Dürreschäden, Sturmwürfe oder Borkenkäferbefall, zu beheben und den Wald wieder aufzuforsten.
Höhere Fördersätze für Waldbesitzende
Die Fördersätze wurden im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Waldbesitzende im Kleinprivatwald (bis 20 Hektar Größe) erhalten nun 2,20 Euro pro gesetzte Pflanze statt bisher 1,60 Euro. Auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde verdoppelt: Sie liegt jetzt bei 3,40 Euro, nachdem sie zuvor nur 1,70 Euro betrug.
Wichtige Informationen zur Antragstellung
Die Anträge für die Förderung müssen vor Beginn der Anpflanzarbeiten eingereicht werden, da ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ erforderlich ist. Eine Mindestfläche von 0,1 Hektar (1.000 m²) muss aufgeforstet werden, damit der Antrag bearbeitet wird. Zudem gilt für den Kleinprivatwald eine Bagatellgrenze von 250 Euro, das bedeutet, dass für den Antrag mindestens dieser Betrag an Fördersumme erreicht werden muss.
Für die Anpflanzungen gelten bestimmte Vorgaben: Mindestens 40 Prozent der Bäume müssen Laubhölzer sein, und der Anteil an nicht heimischen Baumarten, wie beispielsweise Roteiche oder Douglasie, darf 49 Prozent nicht überschreiten.
Unterstützung durch das Kreisforstamt
Bei Fragen zur Baumartenwahl oder den Förderbedingungen können sich Waldbesitzende an die zuständigen Forstrevierleitungen oder an Ulrike Riedl im Kreisforstamt wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 06221/522-7633 oder per E-Mail ([email protected]) erreichbar.
Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar