Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fördert erneut zehn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit insgesamt 3,8 Millionen Euro im Rahmen der Initiative „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im ländlichen Raum zu stärken.
Teilnahmevoraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die sich im ländlichen Raum Baden-Württembergs befinden. Voraussetzung ist, dass sie Innovationen im Bereich der kreislauforientierten Wirtschaftsweise und Bioökonomie voranbringen. Die Bewerbung erfolgt durch einen Aufnahmeantrag der jeweiligen Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Bewerbungsmöglichkeit im Rhein-Neckar-Kreis
Nach dem Landesentwicklungsplan 2002 können Unternehmen aus folgenden Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis einen Antrag stellen: Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen.
Bezuschusste Investitionen
Gefördert werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Produkte und Dienstleistungen dienen.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar. Weitere Informationen zur Ausschreibung sind unter dem entsprechenden Link abrufbar.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar