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Öffnungsperspektiven für den Landestourismus Baden-Württembergs

26. Mai 2021 | Allgemeines, Das Neueste

Die Beherbergungsbranche im Land hat viel aufzuholen

Nach ernüchternden Tourismusergebnissen für das erste Quartal 2021 zeichnen sich jetzt erste Öffnungsperspektiven für die Beherbergungsbetriebe Baden-Württembergs ab. Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, dann dürfen die Beherbergungsbetriebe wieder touristische Gäste empfangen.

Laut dem Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts (Stand 25.05.2021) stehen damit mehr als die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreisen an der Schwelle zur Aufholjagd. So zum Beispiel der Landkreis Breisgau Hochschwarzwald, der Stadtkreis Baden-Baden, der Bodenseekreis und der Landkreis Freudenstadt. Diese Kreise wiesen 2019, im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie die höchsten Übernachtungsdichten im Land auf und sind damit aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus in besonderem Maß auf ein schnelles Wiederanspringen der Tourismuskonjunktur angewiesen.

Von Januar bis März 2021 war die Hotellerie Baden-Württembergs (Hotels, Hotel garnis, Gasthöfe und Pensionen) mit einem Minus von 70,2 % gegenüber dem Vorjahr bei den Übernachtungen hart getroffen. Die Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten sank deutlich. Lag diese vor Corona im 1. Quartal 2019 noch bei 35,1 %, so belief sie sich 2020 nur noch auf 29,0 % und 2021 schließlich auf 11,3 %. Innerhalb der Hotellerie hatten die »Hotels« und »Hotels garni« gegenüber dem Vorjahreszeitraum Übernachtungsrückgänge von 77,3 % bzw. 60,3 % zu verkraften. Aber auch die »Gasthöfe« und die »Pensionen« schlossen das 1. Quartal mit schmerzhaften Einbußen ab (−53,3 %). Die Hotelleriebetriebe verbuchten allerdings auch unter Corona-Bedingungen im ersten Quartal 2021 bei den Übernachtungen mit 1,6 Millionen (Mill.) weiterhin den größten Marktanteil (51,7 %).

Unter den Betriebsarten am stärksten betroffen waren im ersten Vierteljahr 2021 die »Erholungs- und Ferienheime« und die »Campingplätze« mit einem Übernachtungsrückgang gegenüber der Vorjahresperiode von 93,4 % bzw. 93,3 %. Aber auch für die »Jugendherbergen und Hütten« war das erste Quartal mit einem Minus von 91,7 % bei Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahr wenig erfreulich. Etwas besser schnitten die »Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Ferienzentren« und »Schulungsheime« ab (−68,6 % bzw. −77,7 %). Die geringsten Verluste verzeichneten die »Vorsorge- und Rehabilitationskliniken«. Diese erreichten mit 1,2 Mill. Übernachtungen bei einem Marktanteil von 38,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal lediglich ein Defizit von 19,7 %.

Weitere Informationen

Hinweis zur aktuellen Situation

Angesichts der globalen Ausbreitung des Coronavirus wurden in Baden-Württemberg Mitte März 2020 zunächst unter anderem Messen, Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen und Freizeitangebote eingeschränkt oder ganz abgesagt. Hinzu kamen weltweit Reisewarnungen für Touristen sowie Grenzschließungen. Mit Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 17. März 2020 wurde dann der Betrieb von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen für touristische Zwecke im Land vorübergehend untersagt. Eine Beherbergung durfte ab diesem Stichtag lediglich noch ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen zu privaten Zwecken erfolgen. Bereits im Verlauf des März und verstärkt dann im April und im Mai 2020 waren deshalb zahlreiche Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen – im April 2020 auf dem ersten Höhepunkt der Krise ca. 45 %. Ab 18. Mai 2020 durften zunächst Ferienwohnungen und Campingplätze wieder für den touristischen Betrieb geöffnet werden. Ab 29. Mai 2020 folgten alle weiteren Beherbergungsbetriebe. Die anschließende über die Sommermonate und bis in den Herbst reichende Erholungsphase des Landestourismus fand Anfang November 2020 im Zug der sogenannten »Zweiten Welle« mit erneutem Lockdown und landesweiten Beherbergungsverboten ein vorläufiges Ende. Übernachtungsangebote waren zunächst bis Jahresende 2020 und letztlich dann bis auf Weiteres nur mehr zu geschäftlichen, dienstlichen oder – in besonderen Härtefällen – zu privaten Zwecken zur erlaubt. Im Mai 2021 – also mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der ersten Fassung der Corona-Verordnung befindet sich Deutschland weiterhin in der dritten Welle der Pandemie, wenn auch mit aktuell stark rückläufigen Inzidenzen. In ersten Bundesländern und Gebieten mit niedriger Inzidenz zeichnet sich ein Herunterfahren der Einschränkungen für die Beherbergungsbetriebe und für die Bevölkerung ab, wobei die Öffnungsstrategien der Länder und auch der Nachbarstaaten zum Teil unterschiedliche Schwerpunkte setzen. In Baden-Württemberg sind touristische Beherbergungen seit Mitte Mai 2021 wieder möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.‫‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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