Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Partnervermittlung: Recht auf Widerruf darf nicht ausgehebelt werden

28. März 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Teurer Vertrag statt neuer Liebe. Wer auf der Suche nach einem Partner durch eine Vermittlungsagentur ist, kann dabei viel Geld verlieren. Denn: Vermittler drängen Verbraucher dabei häufig zu vorschnellen Vertragsabschlüssen. Manche versuchen sogar, dabei das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht auszuhebeln. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht erfolgreich vor.

Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden über Partnervermittlungen. Die Maschen ähneln sich: Die Suchenden melden sich auf eine Anzeige und zum Vertragsabschluss kommen meist gut geschulte Verkäufer nach Hause und drängen dort zur Unterschrift. „Oftmals wird die Sehnsucht der Verbraucher nach einem Partner ausgenutzt, um schnell an Geld zu kommen,“ sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. So wollte die PV-Netzwerk GmbH ihre Kunden dazu bringen, mit Unterschrift auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu verzichten. Das Recht gesteht Verbrauchern zu, dass sie Verträge, die unter anderem zuhause in der Wohnung abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Die PV-Netzwerk GmbH ließ sich jedoch vom Verbraucher eine Vereinbarung unterschreiben, dass er auf dieses Widerrufsrecht verzichte, damit sofort die Arbeit aufgenommen und umgehend ein erster Partnervorschlag unterbreitet werden kann.

Anzeige Swopper„Verbraucher werden bei diesen Hausbesuchen von den Vermittlern oft überrumpelt. Das Widerrufsrecht gibt ihnen die Möglichkeit, sich das Angebot noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen und sich auch dagegen zu entscheiden „, so Richter, „dieses Recht darf nicht zu ihrem Nachteil durch eine entsprechende Vereinbarung ausgehebelt werden.“ Diese Ansicht teilte auch das Landgericht Hannover (26 O 61/16). Zuvor hatte die Verbraucherzentrale diese irreführende Handlung der Vermittlungsagentur abgemahnt. Da sie sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging der Fall vor Gericht. Das Urteil des Landgerichts wurde jetzt rechtskräftig, da PV-Netzwerk GmbH nun doch dieses für Verbraucher positive Urteil akzeptiert und das einst dagegen eingeleitete Berufungsverfahren zurücknahm.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich auf dem Maimarkt Mannheim

Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich am 30.04.2024 auf dem Maimarkt Mannheim Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich mit einem neuen LED-Messestand in Halle 35. Die Mitarbeiter der Tourist-Info Sinsheim sind den ganzen Tag am Stand und informieren...

Bau im Rhein-Neckar-Kreis droht Streik und Wegrutschen von Fachkräften

IG BAU warnt: Dem Bau im Rhein-Neckar-Kreis droht ein Streik und ein „Wegrutschen von Fachkräften“ Auf den Baustellen im Rhein-Neckar-Kreis könnten sie bald stillstehen: „Bagger, Kräne, Betonmischer – alle im ‚Ruhemodus‘. Das droht, wenn der Bau in den Streik...

Patrick Bräunling erneut zum Ortsbeauftragten des THW Sinsheim gewählt

Die Wahlversammlung war von großer Bedeutung für die lokale Gemeinschaft und die Einsatzbereitschaft des THW in der Region Am 29. Februar fand in Sinsheim die Wahl des Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks (THW) statt, bei der Patrick Bräunling mit Wirkung zum...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive