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Reihen diskutiert über Windenergie

15. Februar 2026 | Allgemeines, Leitartikel, Reihen

Reihen

Windenergie bei Reihen: Was die Stadt kann, was sie nicht kann und warum wir uns beteiligen

Rund um Reihen wird derzeit viel über Windenergie diskutiert. Dabei entstehen auch Erwartungen an die Stadt, die rechtlich nicht zutreffen. Deshalb möchte die Stadt Sinsheim kurz und verständlich erklären, welche Rolle sie in diesem Verfahren hat – und welche nicht.

Zunächst ein wichtiger Punkt: Die Stadt genehmigt keine Windräder.

Weder baurechtlich noch immissionsschutzrechtlich ist die Stadt Sinsheim Genehmigungsbehörde. Ob Windenergieanlagen gebaut werden dürfen, entscheidet ein staatliches Genehmigungsverfahren mit umfangreichen Prüfungen, zum Beispiel zu Lärm, Schattenwurf sowie Natur- und Artenschutz.

Ebenso wichtig ist: Die Anlagen sollen auf privaten Grundstücken errichtet werden.

Die städtischen Grundstücke sind Teil eines sogenannten Poolmodells. Das bedeutet, dass alle beteiligten Grundstücke – private wie kommunale – gemeinsam betrachtet werden. Kommt der Windpark, erhält die Stadt daraus Pachteinnahmen, auch wenn auf ihren eigenen Flächen kein Windrad steht. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats.

Warum macht die Stadt da mit?

Ganz offen gesagt: Weil der Bau der Anlagen rechtlich nicht verhindert werden kann. Die allermeisten Flächen sind privat und bereits vertraglich gesichert. Selbst wenn die Stadt ihre Flächen nicht einbringt, könnte der Windpark dennoch entstehen. Die Stadt und damit alle Bürgerinnen und Bürger würden dann jedoch nicht von den Einnahmen profitieren.

Hinzu kommt, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, die im Gebiet liegenden Wege für notwendige Transporte sowie für die Verlegung von Kabeltrassen zur Verfügung zu stellen. Auch hier bestehen nur sehr begrenzte Steuerungsmöglichkeiten.

Das Layout des Windparks steht derzeit noch nicht endgültig fest.

Die konkreten Standorte der Anlagen werden schrittweise erarbeitet und stehen erst am Ende des Genehmigungsverfahrens fest. Maßgeblich sind dabei wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Vorgaben aus dem Genehmigungsverfahren – etwa aus dem Artenschutz – sowie eigentumsrechtliche Fragen, wie die Mitwirkungsbereitschaft privater Grundstückseigentümer.

Genau deshalb hat die Stadt verhandelt – mit klaren Grenzen:

  • Im Wald werden keine Windräder gebaut.

  • Es gibt keine Windradfundamente und keine Kranstellflächen im Wald.

    Der Wald bleibt außen vor. Das war und ist eine klare Vorgabe der Stadt.

Natürlich profitiert die Stadt finanziell, wenn der Windpark kommt. Diese Einnahmen fließen jedoch nicht in ein einzelnes Projekt, sondern kommen der gesamten Stadt zugute – also auch Reihen. Sie helfen, Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, Vereine und andere öffentliche Einrichtungen zu erhalten, gerade in Zeiten sehr schwieriger kommunaler Finanzen.

Fazit:

Die Stadt kann nicht alles steuern. Sie kann aber Verantwortung übernehmen, sachlich informieren und dafür sorgen, dass – wenn ein Windpark entsteht – die Stadtgemeinschaft insgesamt davon profitiert und klare Grenzen eingehalten werden. Die Diskussionen rund um das Thema zeigen, wie wichtig Transparenz und ein fairer Umgang miteinander sind. Dafür steht die Stadt Sinsheim.

Foto: Stadt Sinsheim

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