Kommunen können wieder Fördermittel beantragen
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Programmausschreibung 2026 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) veröffentlicht. Das Programm fördert kommunale, gewerbliche und private Projekte in ländlichen Gebieten. Im Jahr 2025 profitieren bereits sieben Kommunen aus dem Rhein-Neckar-Kreis mit einer Gesamtfördersumme von über 1,46 Millionen Euro.
ELR als Impulsgeber für Investitionen
„Jeder geförderte Euro trägt zur Stärkung der Konjunktur bei“, erklärt Barbara Schäuble von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises. Für 2025 wird mit ausgelösten Gesamtinvestitionen von rund 6,4 Millionen Euro gerechnet. Gefördert werden unter anderem Gemeinschaftseinrichtungen mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie gewerbliche Vorhaben wie Nahversorgungslösungen oder Gastronomiekonzepte.
Vier Förderschwerpunkte im Programmjahr 2026
Minister Peter Hauk betont, dass das ELR seit 30 Jahren eine nachhaltige Strukturentwicklung unterstützt. Im Programmjahr 2026 können Projekte in den Bereichen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden. Besonders im Fokus steht dabei die flächensparende Innenentwicklung durch die Nutzung bestehender Gebäude oder versiegelter Flächen.
Frist für Anträge bis 30. September 2025
Kommunen, die nach LEP 2002 als ländlich gelten oder als ländlich geprägt festgestellt wurden, können bis zum 30. September 2025 digitale Anträge beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen. Weitere Informationen gibt es unter www.deinfoerderprojekt.de oder direkt bei Barbara Schäuble, [email protected], Telefon 06221/522-2501.
Text: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis