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Rüdiger Klos MdL, zur Absage der AfD-Aufstellungsversammlung

20. Januar 2020 | AfD, Das Neueste

Rüdiger Klos MdL, zur Absage der AfD-Aufstellungsversammlung des Kreisvorstandes Mannheim für die Wahl der Landtagskandidaten für 2021

Mit Mail vom heutigen Tage hat der Kreisvorstand Mannheim die für den 1. Februar angesetzte Aufstellungsversammlung für die Wahl der Landtagskandidaten für die Landtagswahl 2021 abgesagt. Dies stellt einen weiteren unrühmlichen Tiefpunkt in der Geschichte des Kreisvorstandes Mannheim dar und ist ein weiterer Beleg für die offenbar grenzenlose Inkompetenz im Kreisvorstand Mannheim und einzelner amateurhaft handelnder Akteure.

Zum Hintergrund:

Eine Aufstellung der Landtagskandidaten wäre mutmaßlich rechtswidrig gewesen. Der amtierende Kreisvorstand um Robert Schmidt hatte zu der jetzt abgesagten Aufstellungsversammlung geladen. Dazu war er aber nicht berechtigt. Die Neuwahl des Kreisvorstandes war am 29. September 2019 erfolgt. Möglich wurde sie aber nur, indem die Satzung eigens zugunsten von Robert Schmidt geändert wurde. Bisher war eine Vorstandstätigkeit zur Verhinderung von Korruption und Selbstbedienung an staatlichen Geldern unvereinbar mit einer Anstellung bei Abgeordneten, Verbänden und Fraktionen der Partei. Robert Schmidt aber, der bei der Landtagswahl 2016 im Wahlkreis Mannheim Süd (Mannheim II WK 36) gescheiterte Kandidat, war aufgrund seiner hochbezahlten Tätigkeit für den mittlerweile ausgetretenen Abgeordneten Pfeiffer sowie seiner lukrativen Anstellung bei der Stadtratsfraktion Mannheim mit wohl mehr als €54.000,– Jahreseinkommen dadurch an der gleichzeitigen Kreisvorstandschaft gehindert. Um das Geld von der Stadtratsfraktion zu beziehen und gleichzeitig im Kreisvorstand zu sein, unternahm er den Versuch der Satzungsänderung und Neuwahl. Das Mittel dazu war eine Überrumpelung der Basis unter Bruch der Ladungsfristen und der rechtzeitigen Stellung und Bekanntgabe von Satzungsänderungsanträgen. Aus der Mitgliedschaft des Kreisverbandes wurden die Beschlüsse der Versammlung vom 29. September 2019 beim Landesschiedsgericht angefochten. Das Urteil hierzu steht unmittelbar bevor.

Diese Machenschaften um Robert Schmidt sind Politik nach Gutsherrenart und haben mit den Grundsätzen der AfD nichts zu tun. Offensichtlich plant der im Süden gescheiterte Kandidat im Norden anzutreten und will dort ernten wo andere gesät haben.

Der gescheiterte damalige Landtagskandidat und jetzige Sprecher erklärte noch auf der Mitgliederversammlung er sei „gelernter Jurist“ – was immer das heißen mag ohne den Nachweis der erfolgreich bestandenen beiden Staatsexamen – und die 7 Tagesfrist sei gewahrt, denn zwischen Montag (Tag der Absendung) und Sonntag (MV) lägen 7 Tage. Offensichtlich ist er nicht einmal in der Lage eine einfache
7-Tage Frist, von Montag bis Sonntag – zu berechnen.

Bereits mehrfach musste das Schiedsgericht Maßnahmen des Kreisvorstandes Mannheim für ungültig erklären.

In diesem Zusammenhang ist auch die Affäre des ehemaligen AfD-Stadtrates Huchthausen zu nennen. Hier hatte der Kreisvorstand immer betont, dass seine Wunschliste und seine Wunschkandidaten gewählt
worden sind. Herr Huchthausen konnte nicht einen einzigen seiner schweren Anwürfe belegen und musste mittlerweile zurücktreten. Für das katastrophale Erscheinungsbild trägt der Kreisvorstand die
Verantwortung.

Dazu passt auch eine sehr kreative Propaganda des Kreisvorstandes. Auf der letzten Mitgliederversammlung erhielt der gescheiterte Landtagskandidat die meisten Gegenstimmen und hatte das schlechteste
Ergebnis. Davon liest man natürlich nichts.

Für Vetterleswirtschaft, Filz und Korruption ist in der AfD kein Platz.

Quelle: Rüdiger Klos MdL

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