Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 18. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Tanzverbot an Feiertagen wird gelockert

25. Juli 2015 | Das Neueste, Photo Gallery, Politik

ARCHIV - Menschen tanzen am 03.01.2012 in einer Disco in Stuttgart. An Karfreitag und anderen Feiertagen herrscht in weiten Teilen Deutschlands das «Tanzverbot». Besonders streng ist Baden-Württemberg, doch über eine Gesetzesänderung wird gerade gesprochen. Foto: Franziska Kraufmann/dpa (zu dpa vom 31.03.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++Das baden-württembergische Feiertagsgesetz verfügt im bundesweiten Vergleich über eine der restriktivsten Regelungen zum Tanzverbot. Diese sollen nun unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzauftrags für Sonn- und Feiertage sowie in Abhängigkeit von der abgestuften Bedeutung einzelner Feiertage an die geänderten Lebensgewohnheiten angepasst werden.

„Es handelt sich um eine maßvolle Lockerung des Tanzverbots, die sowohl auf das Wesen und den religiösen Gehalt der einzelnen Sonn- und Feiertage als auch auf den gesellschaftlichen Wandel im Freizeitverhalten Rücksicht nimmt“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Das Landeskabinett hat bei seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Vorgesehen ist, dass er am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten wird. Ein ganztägiges Tanzverbot soll künftig ausschließlich am Karfreitag als einem der schutzwürdigsten Feiertage gelten. Bisher bestand darüber hinaus auch an Gründonnerstag und am Ersten Weihnachtsfeiertag ein ganztägiges Tanzverbot. Künftig soll lediglich ein zeitlich begrenztes Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr gelten.

Anzeige SwopperIm Übrigen wird der Beginn des Tanzverbots mit dem Beginn der allgemeinen, in der Gaststättenverordnung geregelten Sperrzeit vereinheitlicht. Die nach der bisherigen Gesetzeslage bestehende Divergenz zwischen dem Beginn der Sperrzeit und dem Beginn des Tanzverbotes wird damit beseitigt. Durch eine entsprechende Ermächtigung der Landesregierung wird auch bei künftigen Änderungen der in der Gaststättenverordnung geregelten Sperrzeit ein Gleichklang von Tanzverbot und Sperrzeit sichergestellt.

Schließlich soll auch das bisher an den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 3 bis 11 Uhr bestehende Tanzverbot aufgehoben werden. Dabei bleibt jedoch die übliche Zeit des Hauptgottesdienstes durch das sich aus § 7 Absatz 2 Feiertagsgesetz für diesen Zeitraum ergebende Verbot öffentlicher Tanzunterhaltungen besonders geschützt.

Quelle: Innenministerium

Das könnte Sie auch interessieren…

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim – PM2

Nachdem bereits über den Vorfall berichtet wurde (https://www.sinsheim-lokal.de/grossfahndung-nach-eigentumsdelikt-in-sinsheim/), hat die Polizei neue Erkenntnisse zu einem Raubdelikt am Dienstagvormittag im Rhein-Neckar-Kreis veröffentlicht. Gegen 10:45 Uhr wurde ein...

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim

Im Stadtgebiet von Sinsheim läuft derzeit eine groß angelegte Fahndung der Polizei nach mehreren unbekannten Tätern. Anlass ist ein Eigentumsdelikt, das sich am Vormittag ereignet haben soll. Zahlreiche Polizeikräfte sind im Einsatz und durchsuchen das Stadtgebiet....

Das neue „Inside“ ist da – Veranstaltungsheft Januar bis April 2026

Die Stadt Sinsheim bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern wieder einen kompakten Überblick über das kulturelle Leben der kommenden Monate: Das handliche Veranstaltungsheft „Inside“ im DIN-A6-Format informiert über zahlreiche Veranstaltungen in Sinsheim – von städtischen...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen