Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 07. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Teure Tricksereien

29. April 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Reparaturdienst

Schwarze Schafe gibt es nicht nur bei Schlüsseldiensten oder Rohrreinigern: Mit unzulässigen Zusatzkosten und rechtswidrigen Klauseln machte ein Stuttgarter Elektrohandel auf sich aufmerksam. Durch Verbraucherbeschwerden geriet die Firma in den Fokus der Verbraucherzentrale. Dort ist der Reparaturdienst kein Unbekannter.

Der Stuttgarter Elektrohandel Franciskowski beschäftigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg seit einigen Jahren immer wieder. Mehr als 40 Klauseln, mit denen Verbraucher benachteiligt wurden, hatte die Verbraucherzentrale bereits erfolgreich abgemahnt. Nun ging sie erneut wegen rechtswidriger Klauseln und wettbewerbswidrigem Verhalten gegen die Firma vor. Denn: Weil ein Verbraucher eine Reparatur bar zahlte, sollte er laut Vermerk auf der Rechnung für diese „abweichende Zahlungsart“ 25 Euro extra zahlen, ohne dass überhaupt eine andere Zahlungsmöglichkeit angeboten wurde. Das ist rechtswidrig, wie Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt: „Unternehmen müssen mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbieten.“ Außerdem dürfen die zusätzlichen Kosten für andere Zahlungsmöglichkeiten nur so hoch sein, wie die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen. „Dass der Firma durch die Annahme von Bargeld Kosten in Höhe von 25 Euro entstehen, ist nicht nachvollziehbar“, findet die Juristin. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab und ging auch in einem Verfahren erneut gegen die Verwendung rechtswidriger Klauseln vor. Erst als sie die Klagen vor dem Landgericht in Stuttgart erhoben hatte, gab die Firma jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie darf sich in Zukunft nicht mehr auf die abgemahnten Klauseln berufen und keine 25 Euro bei Barzahlung verlangen.

Erneut auf die Firma aufmerksam geworden war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch die Beschwerde eines Verbrauchers. Er hatte die Firma mit der Reparatur seines Fernsehers beauftragt und sich wegen der „Barzahlungsgebühr“ ratsuchend an die Verbraucherzentrale gewandt.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Fohlenmarkt 2026

Fohlenmarkt 2026 in Sinsheim: Verkehrs- und Parkplatzsperrungen rund um das Festgelände Vom 14. bis 18. Mai 2026 findet in Sinsheim der traditionelle Fohlenmarkt 2026 statt. Für das große Volksfest mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt sind umfangreiche...

Taschendiebstahl in Sinsheim – Trotz Kartensperre Bargeld abgehoben

Am Dienstag gegen 11:30 Uhr wurde einer 90-jährigen Frau in der Hauptstraße in Sinsheim der Geldbeutel aus der Jackentasche entwendet. Die Seniorin war zu diesem Zeitpunkt zum Einkaufen in der Fußgängerzone unterwegs. Während ihres Einkaufs bemerkte sie den Diebstahl....

Radeln für ein gutes Klima

Sinsheim startet wieder beim STADTRADELN 2026 – 21 Tage fürs Klima Ab dem 14. Juni 2026 beteiligt sich Sinsheim erneut am bundesweiten Wettbewerb STADTRADELN, der bis zum 4. Juli läuft. Ziel dessen ist es, innerhalb von 21 Tagen möglichst viele Alltagswege...