Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 27. Juli 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Teurer ist nicht immer besser

26. Juni 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.

Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten bezüglich möglicher medizinischer Behandlungssituationen in der Zukunft fest. Damit das möglich ist, macht der Patient vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen. Kostenpflichtige Online-Angebote können dazu durchaus eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten. „Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung seien besser als gängige Vordrucke, die sich Verbraucher von Ministerien besorgen, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen können“, so Dr. Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten stellte eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen fest, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums übereinstimmen. Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen. Die Verbraucherzentralen konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Optimalversion schlecht investiert.

Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese die Angst von Verbrauchern, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. „Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens“, so Experte Grieble. Ausführliche Hintergründe und praktische Tipps zum Thema finden Interessierte im Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentralen oder, kurz zusammengefasst, auf www.vz-bw.de/node/13102 .

Quelle: Verbraucherschutz Baden Württemberg

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Eppingen: Start des Festivalsommers 2024

Stimmung, Leichtigkeit, Genuss – der Eppinger Festivalsommer lädt die Region zum Sommerereignis 2024 ein. Mit der zweiten Auflage wird der Weiherpark wieder zur Veranstaltungsfläche: vom 1.-31. August finden hier vor der Altstadtkulisse rund 50 Einzelveranstaltungen...

Kraichgau-Realschule verabschiedet 101 Schülerinnen und Schüler

Abschlussjahrgang 2024 wird als U-Bootjahrgang in Erinnerung bleiben „Wenn euch in der Zukunft jemand fragen wird, wann ihr Abschluss gemacht habt, könnt ihr sagen, in dem Jahr in dem das U-Boot nach Sinsheim kam.“ Mit diesen Worten begrüßte Schulleiter Holger...

Weltethos-Ausstellung im Sinsheimer Rathaus eröffnet

Ausstellung im Rathaus Sinsheim noch bis 19. September Zum zweiten Mal gastiert die Weltethos-Ausstellung in Sinsheim. In als beunruhigend erlebten Zeiten stellt diese Ausstellung die Frage nach gemeinsamen Werten und Vorstellungen in den Weltreligionen. Die...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive