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Kunden erhalten Entgelte zurück

10. April 2014 | Allgemeines, Das Neueste

Urteil gegen die Commerzbank AG rechtskräftig:

Kunden der Commerzbank AG können mit Musterbriefen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Unrecht erhobene Entgelte zurückverlangen. Die Verbraucherzentrale war rechtlich gegen mehrere Klauseln der Commerzbank AG vorgegangen. Diese hat ihren Revisionsantrag zurückgenommen, sodass sich die Bank auf alle angegriffenen Klauseln nicht mehr berufen kann und das Urteil des OLG Frankfurt (23 U 50/12) vollumfänglich rechtskräftig ist.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war gegen mehrere pauschale Entgelte vorgegangen, welche die Commerzbank AG in ihrem Preisverzeichnis aufführte. Sie hatte ein Berechnungsentgelt von 300 Euro für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung verlangt. „In diesem Punkt ist das Urteil bereits seit einiger Zeit rechtskräftig und Verbraucher berichten uns, dass sie ihr Geld mit Hilfe unseres Musterbriefs erstattet bekommen haben“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mittlerweile verlangt die Commerzbank nur noch Aufwandsersatz in Höhe von rund 75 Euro für die Berechnung. Außerdem hatte sie ein pauschales Reklamationsentgelt von 25 Euro für die Nachforschung einer vom Verbraucher als fehlerhaft reklamierten Überweisung verlangt. Nun da das Urteil auch in den weiteren Punkten rechtskräftig ist, stellt die Verbraucherzentrale weitere kostenlose Musterbriefe bereit, mit denen Betroffene diese Entgelte zurückverlangen können. Bereits außerhalb dieses Gerichtsverfahrens hatte die Commerzbank sich gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband verpflichtet, eine Klausel nicht mehr zu verwenden, wonach für die Zusendung eines Kontoauszugs 1,94 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn dieser nicht binnen 24 Geschäftstagen vom Kunden abgerufen wurde.

Auf andere Kreditinstitute ist das Urteil nicht direkt übertragbar, da nur die konkreten Klauseln der Commerzbank verhandelt wurden. Entgelte für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind bei vielen Kreditinstituten üblich. „Gegen Abzocke bei solchen pauschalen Berechnungsentgelten sollten Betroffene sich wehren! Die Institute könnten allenfalls Ersatz für ihre zusätzlichen Aufwendungen verlangen. Diese müssen sie aber nachweisen“ so Nauhauser weiter. Auch hierfür hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief (Rechtfertigung Entgeltberechnung) bereit.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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