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USK 18 – das steckt dahinter

4. Dezember 2021 | Jugend

Der Jugendschutz geht uns alle an. In diversen Bereichen gibt es ein Mindestalter. Dies gilt speziell für gewisse Bereiche in der Kultur, in denen Inhalte vorkommen, mit denen junge Menschen sehr einfach überfordert werden könnten. So gibt es für Filme oder Spiele jeweils ein Mindestalter. Bei den Computerspielen ist dies zum Beispiel das USK 18, wobei sich „USK“ von „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ ableitet. Die Gründe, warum ein Spiel mit USK 18 gekennzeichnet wird, können verschiedener Natur sein. Zeit also, sich einmal im Detail mit diesem Thema zu beschäftigen.

Vergleichen lässt sich das USK 18 zum Beispiel mit den Beschränkungen, die bei den Glücksspielen online gelten. Ob man nun in einem deutschen Casino oder in einem Online Casino ohne deutsche Lizenz spielt, muss man grundsätzlich volljährig sein, um diese Angebote zu genießen. Die Anreize des vermeintlich schnellen und einfachen Geldes sind für junge Menschen schlicht zu groß, als dass man auch Minderjährige an den Spielautomaten zocken lassen könnte.

Das sind die Regeln

Grundsätzlich ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien für die Indizierung von Spielen und anderen Inhalten wie zum Beispiel Filmen zuständig. Die Basis für die Indizierung und die Einstufung in die verschiedenen Altersgruppen bilden das Jugendschutzgesetz sowie die ethischen und moralischen Vorstellungen unserer Gesellschaft. Komplett unbedenkliche Inhalte sind ab 0 Jahren zugelassen. Weitere Einstufungen bestehen ab sechs Jahren, ab zwölf Jahren, ab sechzehn Jahren und ab achtzehn Jahren.

Spiele, die die Prüfstelle des Bundes für Minderjährige nicht freigibt, enthalten zum Beispiel krasse Gewaltdarstellung oder andere Inhalte, die sich schlicht nicht mit den Werten unserer Gesellschaft vertragen. Was genau als antisozial und für unsere Jugend nicht verträglich eingestuft wird, schätzen die Experten der Bundesprüfstelle immer wieder neu ein. So wie sich die Gesellschaft und deren Wertvorstellungen verändern, verändert sich auch die Welt bei den Spielen, die man auf der Konsole, am Computer oder heute vermehrt auch auf dem Tablet oder dem Smartphone spielt.

Dinge richtig einschätzen – nicht für alle gleich einfach

Heranwachsende Jugendliche oder junge Erwachsene können sich mit der Einschätzung solcher Inhalte hingegen viel eher schwertun. Das Spielgerät auszuschalten und sich sofort vom Geschehen im Spiel zu lösen, ist für sie nicht immer besonders einfach. Beispiele, in denen Spieler das Geschehen in einem Computerspiel voller Gewalt zu ernst genommen haben, gibt es leider viel zu viele. Waffengewalt von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten erscheint also eine logische Haltung zu sein.

Auch Spiele, bei denen die Handlung oder ein Teil der Handlung daraus besteht, sich herablassend gegenüber anderen Menschen zu verhalten, wird die Bundesprüfstelle ebenfalls aktiv. Junge Menschen sollten zuerst lernen, richtig zu differenzieren, damit sie derartige, fiktive Inhalte von der Realität unterscheiden können. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sind die Jugendlichen sehr einfach zu beeinflussen. Entsprechend ist auch die Gefahr wesentlich größer, dass sie aufgrund von Gewaltdarstellungen in Filmen oder Spielen auf die schiefe Bahn geraten könnten.

So sieht es im Alltag aus

Die Ausgangslage seitens des Gesetzgebers ist also klar – was nach Ansicht der Prüfstelle zu viele unangemessene Inhalte aufweist, ist nur ab einem gewissen Alter erhältlich. Doch wie soll das genau funktionieren? Der Schlüssel dazu ist ein Hinweis auf der Verpackung, der dazu auch gleich erklärt wird. Ist ein Produkt als „USK 18“ klassifiziert, darf es nur an Personen verkauft werden, die sich auch entsprechend ausweisen können. Online funktioniert das unter anderem so, dass die User ihr Alter angeben müssen, bevor sie überhaupt eine Auswahl an Spielen präsentiert bekommen. Wer nicht alt genug ist, muss mit anderen Spielen vorliebnehmen.

Bei den Spielen im Laden ist selbstverständlich auch das Verkaufspersonal in der Pflicht. Es muss gegebenenfalls die jungen Kunden darauf hinweisen, dass die Inhalte eines Spiels für die entsprechende Person nicht geeignet sind. Der Fokus geht bei den Spielern allerdings immer mehr weg von den Konsolen und PCs, hin zu mobilen Geräten. Immer mehr junge Spieler verfügen über ein Smartphone, teilweise auch über ein Tablet, mit dem man ebenfalls sehr angenehm und vor allem überall spielen kann.

Gewalt ist nicht der einzige Fokus

Schnell einmal könnte man der Meinung sein, dass es beim Mindestalter für gewisse Filme und Computerspiele vor allem um Gewaltdarstellungen geht. Doch dies ist nur ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist. Es gibt hingegen auch weitere Dinge, mit denen Jugendliche oder junge Erwachsene Mühe bekunden könnten. Diese betreffen zum Beispiel die Konzeption der Spiele aus kommerzieller Sicht.

Ein Dorn im Auge der Prüfer des Bundes sind in dieser Hinsicht die sogenannten „In-App“-Käufe, welche zum Beispiel etwa in Südkorea schon stark eingeschränkt wurden. Auf diesem Weg können sich die Spieler oftmals in einem Spiel eine bessere Ausgangslage erkaufen. Es gibt so zusätzliche Ausrüstung, zusätzliche Spielzeit und so weiter zu kaufen. Was bei einem Preis von einem oder zwei Euro beginnt, kann aber sehr schnell ins Geld gehen, gerade wenn sich die Spieler nicht rechtzeitig mental von den Spielen lösen können. Die Folge sind erhöhte Kreditkartenrechnungen, sofern die Jugendlichen denn überhaupt schon über eine solche Karte verfügen.

Der richtige Umgang mit Geld will gelernt sein. Mit 16 Jahren sind indes längst nicht alle jungen Menschen so weit, dass sie finanziell komplett unabhängig sind. Oftmals sind es die Eltern, die für einen großen Teil der Ausgaben der jungen Menschen aufkommen. Ob diese sich wünschen, dass ihr Nachwuchs sich nur mit Computerspielen befasst? Die Antwort darauf dürfte wohl in den meisten Fällen ein „nein“ sein. Es ist also nur zu begrüßen, dass der Jugendschutz sich auch um solche Aspekte im Zusammenhang mit Spielen für Computer und Konsolen befasst.

Eine Herausforderung für die Beteiligten

Stets am Ball zu bleiben, ist für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine laufende Herausforderung. Aspekte wie die erwähnten Transaktionen innerhalb der Spiele haben eine ganz neue Dimension kreiert, bei der man mehr im Auge behalten muss als „nur“ die inhaltlichen Aspekte der einzelnen Spiele. Allerdings sind dabei auch die Entwickler in der Pflicht. Bei allem Streben nach mehr Umsatz und mehr Gewinn sollte ihnen bewusst sein, was sie mit gewissen Vorgehensweisen bei den Jugendlichen auslösen. Während die Entwickler also immer wieder neue Wege suchen, um wirtschaftlich möglichst erfolgreich zu sein, ist gleichzeitig auch die Prüfstelle für die Spiele und Filme immer wieder gefragt – um in diesem Katz-und-Maus-Spiel nicht abgehängt zu werden.

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