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Verbraucher erhalten unpassende Anlageprodukte

19. Dezember 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Marktwächteruntersuchung zeigt Missstände in der Finanzberatung

In einer Untersuchung des Marktwächters Finanzen deckt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Missstände in der Finanzberatung auf: 95 Prozent der aktuell unterbreiteten Anlagevorschläge von Banken und Finanzvertrieben passen nicht zum Bedarf der Verbraucher. Empfohlene Produkte sind zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskant. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine Finanzberatung, die im besten Kundeninteresse erfolgen muss.

Der Gesetzgeber verlangt von den Bürgern, in Eigeninitiative für ihr Alter vorzusorgen. Viele Finanzprodukte sind jedoch sehr undurchsichtig. Zahlreiche Verbraucher holen daher Rat im Finanzvertrieb ein, auf den sie vertrauen. „Die Marktwächtererkenntnisse zeigen allerdings: Das Vertrauen in die Finanzberatung ist oft nicht gerechtfertigt. Verbraucher können leider nicht davon ausgehen, dass ihnen von Banken und anderen Finanzvertrieben Geldanlagen angeboten werden, die zu ihrem Bedarf passen“, fasst Werner Bareis, Teamleiter Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Untersuchungsergebnisse zusammen.

Anzeige SwopperIn der Untersuchung wurden 3.502 bestehende Anlageprodukte sowie 362 Vertragsangebote bewertet, mit denen Verbraucher in die Beratung der Verbraucherzentralen gekommen waren. Es wurden rund 835 Beratungen der Verbraucherzentralen im Zeitraum November 2014 bis Oktober 2015 bewertet. 95 Prozent der Vertragsangebote waren nicht im besten Kundeninteresse. Sie passten nicht zur individuellen Lebenssituation, den Anlagezielen oder -wünschen der Rat suchenden Verbraucher. Zudem waren diese auch bei ihren bereits abgeschlossenen Verträgen schlecht aufgestellt. Hier gäbe es für etwa jedes zweite Produkt eine bessere, beispielsweise kostengünstigere oder flexiblere Alternative (45 Prozent).

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, stellt aufgrund dieser Ergebnisse fest: „Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten.“ Mohn fordert auch hinsichtlich des Umsetzungsgesetz zur Finanzmarktrichtlinie (MiFID2): „Produktverkauf und Finanzberatung sind klar zu trennen. Gesetzlich ist eine hohe und verlässliche Qualität in der Finanzberatung sicherzustellen. Finanzberatung muss unmissverständlich im besten Kundeninteresse (Best-Advice) erfolgen sowie einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht unterliegen.“

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