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Vorsicht Krötenwanderung

23. Februar 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Landratsamt schützt wandernde Amphibien mit Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen und bittet Autofahrer um erhöhte Rücksichtnahme

(zg) Bis zum meteorologischen Frühlingsanfang am 1. März sind es nur noch wenige Tage. Und sobald es wieder wärmer wird, erwachen Amphibien wie zum Beispiel Kröten, Molche und Frösche aus der Winterstarre und machen sich auf die Wanderschaft. Ihr Trieb bringt viele Amphibienarten dazu, ihr Landquartier zu verlassen und das Gewässer zu suchen, in dem sie selbst geboren wurden. Bei einigen Arten kann diese Wanderung zum Laichplatz eine jahrzehntelange Tradition haben. Problematisch ist es allerdings, wenn der Lebensraum, etwa ein feuchtes Waldgebiet, durch eine Straße vom Laichgewässer abgeschnitten ist. Dann ist die Wanderung für die Amphibien sehr gefährlich.

Aus diesem Grund ergreift das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises im gesamten Landkreis an rund 40 Stellen Maßnahmen wie Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, um die Amphibien sowie die zahlreichen Helfer, die sie meist abends oder nachts einsammeln, bestmöglich zu schützen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass einige Sperrmaßnahmen nur dann aufgebaut beziehungsweise eingeschaltet werden, wenn tatsächlich eine Krötenwanderung stattfindet. Dies geschieht in Absprache mit den Kommunen sowie den Helfern der beteiligten Naturschutzverbände. Daher ist in manchen Fällen eine Beschilderung nur während der Sammlung von Kröten sichtbar.

Nachfolgend eine Übersicht der betroffenen Straßen:

Anzeige SwopperVorsicht ist auf folgenden Strecken geboten (in Klammern die Maßnahmen):

–       K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch (Beschilderung)

–       L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)

–       L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinklichter)

–       B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 21 und 7 Uhr sowie Beschilderung)

–       L 530: zwischen Epfenbach und Helmstadt-Bargen (Beschilderung)

–       L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung)

–       L 530: zwischen Helmstadt-Bargen und Flinsbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)

–       B3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)

–       L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Blinkleuchten)

–       K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)

–       K 4178 zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)

–       Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)

–       B 39/K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)

–       B 39: zwischen Einmündungen Mühlhausen-Ost und Mitte (Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h zwischen 22 und 6 Uhr sowie Beschilderung)

–       K 4200: zwischen Neckargemünd und Rainbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)

–       K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)

–       K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr Beschilderung sowie Warnleuchte)

–       K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)

–       Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)

–       K 4153: zwischen Sandhausen und Walldorf von Stadion bis zur Einmündung

L 598 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten)

–       Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)

–       Schönau: Straßen „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (Beschilderung)

–       Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (Beschilderung)

–       K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten)

–       Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim sowie Blütenweg (Wendehammer), Eichenweg (Wendehammer) und Eisengrubweg (jeweils Beschilderung)

–       L 546: St. Leon-Rot im Bereich der Zufahrt zum St. Leoner See und zwischen St. Leon-Rot und Reilingen (Geschwindigkeitsbeschränkung und Beschilderung)

–       K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)

–       L 532: Zwischen Wiesenbach und Lobbach (Beschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr)

Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Strecken:

–      Gemeindeverbindungsweg zwischen Hemsbach und Balzenbach, (nur für Anlieger frei)

–       Wirtschaftswege aus Richtung Laudenbach in Richtung Heppenheim (nachts gesperrt); Heppenheimer Straße in Richtung Heppenheim nach der Einmündung Liegnitzer Straße

–       Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Die Straße Am Mühlwald in Mönchzell wird zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände aus beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt.

–       Mühlhausen: Parkplatz an der B 39 (nachts von 20 bis 7 Uhr gesperrt)

–       K 4159: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)

–       Waibstadt: Alte Waibstadter Straße bzw. „verlängerte Bahnstraße“ zwischen Waibstadt und Neidenstein (nachts zwischen 20 und 7 Uhr gesperrt) und Kühnbergweg (nachts zwischen 20 und 7 Uhr gesperrt, nur für Anlieger frei)

Quelle: Silke Hartmann

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