Kostenlose Veranstaltung zu Vollmachten und Verfügungen am 27. Mai
Was passiert, wenn ein Mensch durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer darf dann handeln, Entscheidungen treffen oder Verträge unterschreiben? Viele denken, dass Ehepartner oder Kinder automatisch übernehmen dürfen – doch das ist ein Irrtum. Schon ab dem 18. Lebensjahr braucht es dafür rechtliche Grundlagen.
Selbstbestimmt vorsorgen – aber wie?
Am Dienstag, 27. Mai 2025, um 18 Uhr informiert die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises im Trausaal des Rathauses Plankstadt über wichtige Möglichkeiten der Vorsorge. In Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar wird erklärt, was es mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und dem Ehegattennotvertretungsrecht auf sich hat.
Einladung an alle Interessierten
Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die rechtlichen Regelungen und Möglichkeiten im Vorsorgefall erfahren möchten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
📍 Ort: Rathaus Plankstadt, Trausaal, Schwetzinger Straße 28
📆 Datum: Dienstag, 27. Mai 2025
🕕 Beginn: 18:00 Uhr
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis