Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 03. Februar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wasenwirte abgemahnt: Falsche Preise führen Verbraucher in die Irre

2. November 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Wer im Internet einen Festzeltbesuch reserviert und damit Verzehrmarken kauft, vertraut bei den Preisen auf die Angaben der Wirte. Sechs Festzeltbetreiber auf dem Cannstatter Wasen hatten bei ihren Preisangaben verschleiert, dass zusätzlich noch ein vor Ort abzuführendes „Bedienungsgeld“ anfiel. So wirkten die Preise günstiger, als sie tatsächlich waren. Diese unzulässige Praxis hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt.

„Werden Speisen und Getränke in Form von Verzehrmarken verkauft, müssen immer die Gesamtpreise angegeben werden, also die Preise inklusive aller Preisbestandteile wie Bedienungsgeld und Umsatzsteuer“, betont Christiane Manthey, die bei der Verbraucherzentrale die Abteilung Lebensmittel und Ernährung leitet. So hatte einer der abgemahnten Wirte zwar auf seiner Homepage darauf hingewiesen, dass seine Preise 19 Prozent Mehrwertsteuer enthielten, das gesondert an den Kellner zu zahlende „Bedienungsgeld“ wurde aber nicht eingerechnet. In diesem Fall ging es um 70 Cent pro ausgegebenem Bier bzw. halbem Hähnchen oder 10 Prozent vom Verzehr. Dies ist nicht zulässig, denn im Unterschied zum freiwilligen Trinkgeld, das Verbraucher direkt an die Kellner zahlen können, muss der Wirt dieses zwingend anfallende „Bedienungsgeld“ im Gesamtpreis einkalkulieren und den entsprechenden Endpreis klar ausweisen.

Anzeige SwopperManthey kritisiert dieses Vorgehen scharf: „Verbraucher müssen sich auf Preisangaben verlassen können – egal ob im Festzelt, bei der Buchung einer Reservierung im Internet oder bei einem normalen Restaurantbesuch. Es entspricht nicht den Preistransparenzvorschriften, wenn der Preis nicht vollständig ausgezeichnet ist und die Verbraucher den Gesamtpreis sogar selbst berechnen müssen.“

Die Verbraucherzentrale stellte fest, dass bei insgesamt sechs Wasenwirten die Preise nicht mit der geltenden Preisangabenverordnung übereinstimmten. Alle sechs wurden abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, ihre Preise korrekt auszuweisen. In der Zwischenzeit haben fünf Wirte eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bei vier Festwirten waren die Preisangaben korrekt.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Ukraine-Hilfe Sinsheim: Letzte Hilfsgüter-Lieferung abgeschlossen

Die private Organisation „Ukraine-Hilfe Sinsheim“ wurde nach dem russischen Überfall auf die Ukraine Anfang 2022 mit Unterstützung der Stadt Sinsheim ins Leben gerufen. Bei der Firma City-Druck in Sinsheim wurden Hilfsgüter gesammelt, während die Stadt ein...

WM 2026 Kostenfalle ?

Wird die FIFA Fußball WM 2026 zur Kostenfalle für Fußballfans? Die FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko wird eines der absoluten Highlights des Kalenderjahres und das nicht nur aus sportlicher Sicht, denn ein Event eines solchen Ausmaßes...

BMW rollt Hang hinab und verursacht hohen Sachschaden

Zu einem Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden kam es am Mittwochmittag in der Neuwiesenstraße. Ein 37-jähriger Mann hatte gegen 13:25 Uhr seinen BMW am rechten Fahrbahnrand abgestellt und war gerade ausgestiegen, als sich das Fahrzeug plötzlich selbstständig...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen