Bleiben Sie informiert  /  Montag, 06. Mai 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wenn König Kunde zur Last wird

10. April 2018 | Allgemeines, Das Neueste

Auf vielfältige Art und Weise versuchen einige Finanzinstitute im aktuellen Niedrigzinsumfeld, Verbraucher aus langfristigen, gut verzinsten Sparverträgen zu drängen – oder diese Verträge zu kündigen. Das zeigt eine Untersuchung bundesweit erhobener Verbraucherbeschwerden durch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf Grund der Ergebnisse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss: Die aufgezeigten Finanzinstitute stellen das Prinzip der Vertragstreue in Frage.

Um gut verzinste Sparverträge loszuwerden, versuchen einige Finanzinstitute Kunden zu beeinflussen. Damit diese selbst ihre Verträge beenden, heben einige beispielsweise einseitig die Nachteile der Verträge hervor, andere appellieren an die Verantwortung für das Bausparkollektiv oder drohen die Kündigung an, wenn man nicht den Tarif wechselt. In anderen Fällen legen Finanzinstitute Verträge zu Lasten der Kunden eng aus und nutzen beispielsweise eine nicht geleistete Nachzahlung der Sparbeiträge oder Anpassung der Tarife als Grundlage für eine Kündigung. Schließlich berufen sich einige auch auf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Kündigungsrechte eines Darlehensnehmers, um Sparverträge zu kündigen. „Indem Finanzinstitute versuchen, Sparverträge zu beenden, deren vertraglich vereinbarte Laufzeit noch nicht erreicht ist oder die als langfristige Geldanlage zum Beispiel zur Altersvorsorge beworben wurden, stellen sie das Prinzip der Vertragstreue in Frage“, betont Beate Weiser, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

PRÄMIENSPARVERTRÄGE BETROFFEN

Betroffen sind neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Diese zeichnen sich durch vergleichsweise geringe variable Sparzinsen aus, die mit zunehmender Laufzeit durch steigende Prämien ausgeglichen werden sollen. Nun, da vielfach die höchste Prämienstufe erreicht ist, versuchen einige Sparkassen, diese Verträge zu beenden.

„GEBOT DER WIRTSCHAFTLICHKEIT“ ALS KÜNDIGUNGSGRUND

Drei Kreissparkassen begründeten die Kündigungen von Prämiensparverträgen beispielsweise damit, als Unternehmen dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ zu unterliegen. Doch auch Verbraucher müssen wirtschaftlich denken und sind darauf angewiesen, rentable Verträge abzuschließen und zu behalten. „Wenn Finanzinstitute langfristige Sparverträge kündigen oder Kunden überreden, sich von diesen Verträgen zu trennen, wälzen sie die negativen Folgen des Niedrigzinsumfeldes einseitig auf die Verbraucher ab“, so Weiser. Aber nur wenige Finanzinstitute berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, etwa indem sie bei Beendigungen alle vereinbarten Zinsen vorab bezahlen oder Verbrauchern zumindest einen finanziellen Ausgleich anbieten.

KÜNDIGUNGSRECHTE UMSTRITTEN

In den betroffenen langfristigen Spar- und Bausparverträgen war ein Kündigungsrecht des Anbieters häufig nicht vereinbart. Um dennoch kündigen zu können, nutzen einige Anbieter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, u. a. des Darlehensrechts. Die Verbraucherzentralen und der vzbv gehen im Wege der Verbandsklage gegen einzelne Kündigungen vor.

QUELLENBASIS DER UNTERSUCHUNG

Grundlage der Untersuchung ist das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters. Dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank, in die die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen aus ihrer Sicht besonders auffällige Beschwerden an den Marktwächter melden. Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2017 erhielt der Marktwächter mehr als 900 Fälle im Zusammenhang mit langfristigen Spar- oder Bausparverträgen, die seitens des Kreditinstituts vorzeitig gekündigt wurden oder deren Beendigung vom Kreditinstitut beabsichtigt wurde. Zu etwa jedem vierten Fall lagen die kompletten Vertragsunterlagen und Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung vor

Untersuchung zum Download: Wenn König Kunde zur Last wird (pdf, 2,3 MB)

Quelle: Verbraucherezentrale Baden Württemberg

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Flinsbach lädt zum diesjährigen Sommerfest im Juli ein

Der Tennisclub Flinsbach lädt herzlich zum diesjährigen Sommerfest am Samstag, den 20. Juli 2024, ein Für dieses Jahr hat der Tennisclub eine besondere Veranstaltung auf seiner Tennisanlage geplant. Am 20. Juli 2024 finden tagsüber Grümpelspiele statt. Zusätzlich wird...

Internationaler Tag der Händehygiene – nützliche Tipps für den Alltag

Die Weltgesundheitsorganisation hat den 5. Mai zum jährlichen internationalen Tag der Händehygiene erklärt. Das Datum, 5.5., steht symbolisch für die fünf Finger einer Hand Hände sind die Hauptüberträger von Krankheitserregern, daher ist Händewaschen von großer...

Baumbeschädigungen in Ehrstädt und Steinsfurt

Fichte und Amberbaum mutwillig beschädigt Gleich zwei mutwillige Baumbeschädigungen hatte das städtische Amt für Infrastruktur in den letzten Tagen in den Stadtteilen zu beklagen: In Ehrstädt wurde am Mühlgraben einer etwa 40 Jahre alte Fichte ein mehrere Zentimeter...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive