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Schönes Silvester mit legalen Böllern

27. Dezember 2016 | Blaulicht, Das Neueste

Beim alljährlichen Feuerwerk kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil nicht geprüfte oder sogar selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich so auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Denn in Deutschland dürfen an Silvester nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle zugelassene Feuerwerkskörper gekauft und abgebrannt werden. Nicht geprüfte Böller sind in Deutschland verboten; Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Die wichtigsten Merkmale für geprüftes Feuerwerk sind das „CE“-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer). Neben dem „CE“-Zeichen muss eine vierstellige Ziffer stehen, beispielsweise 0598.

Anzeige SwopperTipps für einen sicheren Kauf von Feuerwerk:

– Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. in Supermärkten. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. Denn auch das „CE“-Zeichen kann gefälscht sein.

– Illegales, d. h. in Deutschland verbotenes, Feuerwerk wird oft von „fliegenden“ Händlern, beispielsweise auf Festen oder Veranstaltungen, verkauft.

– Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.

– Kaufen Sie keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind – und unter Umständen sogar lebensgefährlich sind.

Weitere Informationen rund um das Thema Feuerwerkskörper finden Sie in einem Infoblatt der Polizei

unter: www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/225.html

Das Infoblatt wird in mehreren Sprachen vorgehalten.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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